Neue OECD Prüfrichtlinie zur Bestimmung der Partikelgröße von Nanomaterialien veröffentlicht
Mit der Veröffentlichung der OECD Prüfrichtlinie Nr. 125 wird eine wichtige Lücke bei den international abgestimmten Prüfrichtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geschlossen. Bisher war keine harmonisierte OECD Prüfrichtlinie zur Größenbestimmung von Nanomaterialien verfügbar. Mit der neuen OECD Prüfrichtlinie können kugel- und faserförmige Nanomaterialien einheitlich vermessen und charakterisiert werden.
Dortmund/Berlin/Dessau/Paris – Mit der Veröffentlichung der OECD Prüfrichtlinie Nr. 125 wird eine wichtige Lücke bei den international abgestimmten Prüfrichtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geschlossen. Bisher war keine harmonisierte OECD Prüfrichtlinie zur Größenbestimmung von Nanomaterialien verfügbar. Mit der neuen OECD Prüfrichtlinie können kugel- und faserförmige Nanomaterialien einheitlich vermessen und charakterisiert werden.
Die Arbeiten zur Entwicklung der Prüfrichtlinie Nr. 125 wurden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) finanziert. Die Prüfrichtlinie wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und dem Umweltbundesamt (UBA) in internationaler Zusammenarbeit mit 29 Institutionen aus vier Kontinenten entwickelt.
Nanomaterialien sind Materialien, die in mindestens einer Ausdehnung eine Größe zwischen 1 und 100 Nanometer haben. Durch ihre Kleinheit können Nanomaterialien spezifische Eigenschaften (z.B. eine große reaktive Oberfläche) haben und werden mittlerweile weit verbreitet in Produkten, u.a. im Medizin- oder Automobilbereich, verwendet.
Die OECD Prüfrichtlinien für die Prüfung von Chemikalien umfassen eine Reihe von standardisierten, international harmonisierten und anerkannten Prüfmethoden und Leitfäden, die zur Charakterisierung von Chemikalien und zur Untersuchung ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verwendet werden. Diese Prüfrichtlinien wurden in erster Linie für leichtlösliche organische Chemikalien entwickelt. Das Verhalten von Nanomaterialien unterscheidet sich von dem von leichtlöslichen organischen Chemikalien. Obwohl anerkannt wird, dass die OECD Prüfrichtlinien im Allgemeinen auf Nanomaterialien anwendbar sind, besteht für spezifische Prüfaufgaben die Notwendigkeit von Anpassungen beziehungsweise Ergänzungen.
Weitere Informationen:
Die OECD Prüfrichtlinien fallen unter das OECD System der gegenseitigen Anerkennung von Daten (Mutual Acceptance of Data, MAD). Im Rahmen dieses Systems werden Labortestergebnisse zum Zwecke der Sicherheitsbewertung von Chemikalien, die in Übereinstimmung mit den OECD Prüfrichtlinien und den OECD Grundsätzen der Guten Laborpraxis erstellt wurden, in allen OECD-Ländern anerkannt.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden arbeiten rund 800 Beschäftigte.
www.baua.de
Weitere Informationen:
http://Die OECD Prüfrichtlinie Nr. 125 finden Sie auf der Webseite des OECD Prüfrichtlinienprogramms: https://www.oecd.org/chemicalsafety/testing/oecdguidelinesforthetestingofchemicals.htm.
http://Den Abschlussbericht zum Projekt für die Entwicklung der OECD Prüfrichtlinie Nr. 125 finden Sie unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/development-of-a-specific-oecd-test-guideline-on.
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