Schnell und einfach Förderung für Forschung und Entwicklung beantragen
Dank der steuerlichen Forschungsförderung haben Unternehmen einen Rechtsanspruch auf Entlastung bei ihren Investitionen in Forschung und Entwicklung. Wie Unternehmen diese Förderung für sich nutzen können, erklärt die zuständige Bescheinigungsstelle (BSFZ) auf ihrer Website jetzt auch in Erklärvideos.
In Deutschland hat jedes Unternehmen einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn es forscht und entwickelt. Dank des Forschungszulagengesetzes werden z. B. bei eigenbetrieblicher Forschung 25 Prozent der angefallenen Personalkosten bis zu einer Höhe von 1 Million Euro pro Jahr vom Bund gefördert. Wie Unternehmen diese Förderung in Anspruch nehmen, erklärt die zuständige Bescheinigungsstelle (BSFZ) auf ihrer Website jetzt auch in Erklärvideos.
Die Forschungszulage ist ein idealer Boost für innovative Unternehmen
Die Forschungszulage ist themen- und branchenoffen. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf die Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten hat. Die Beantragung ist dabei maximal flexibel, denn auch Projekte, die sich bereits in der Umsetzung befinden oder sogar schon abgeschlossen sind, werden gefördert. Voraussetzung ist, dass das Projekt nach dem 1. Januar 2020 gestartet wurde.
Das Antragsverfahren ist einfach und kostenlos
Die Forschungszulage entlastet Unternehmen bei ihren Investitionen in Forschung und Entwicklung. Die mögliche Bandbreite ist groß: von der Entwicklung neuer Herstellungsprozesse über die Entwicklung neuer Reinigungsmittel bis zur Forschung für Fleischersatzprodukte und vieles mehr. Die Prüfung, ob das jeweilige Vorhaben den Kriterien für Forschung und Entwicklung entspricht, übernimmt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Dazu beschreiben Unternehmen ihr Vorhaben einfach und digital im entsprechenden Webportal. Falls dabei Fragen entstehen, können Unternehmen das neue Angebot der Erklärvideos nutzen. Hier werden kurz und übersichtlich alle relevanten Informationen zur Förderung sowie dem Antragsverfahren erklärt.
Förderung für Forschung und Entwicklung beantragen
Nachdem ein Unternehmen einen Antrag bei der BSFZ eingereicht hat, prüfen Fachexpertinnen und Fachexperten, ob dieser den Förderkriterien des Forschungszulagengesetzes entspricht und erstellen einen Bescheid. Mit einem positiven Bescheid der BSFZ können Unternehmen die Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt beantragen. Die Forschungszulage wird auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet und sogar ausgezahlt, falls sie die festgesetzte Steuer übersteigt. Das kann insbesondere für junge Unternehmen jenseits der Gewinnzone nochmal einen echten Push nach vorne geben.
Alle Informationsangebote und Videos sind auf der Website der Bescheinigungsstelle zu finden: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Andreas Hoffknecht, Leiter der Bescheinigungsstelle Forschungszulage hoffknecht@vdi.de
Weitere Informationen:
https://www.bescheinigung-forschungszulage.de
Die semantisch ähnlichsten Pressemitteilungen im idw
