Klimaschutz in den Kommunen: Universität Osnabrück lädt zu 33. Bad Iburger Gesprächen
Wie sich nachhaltiger Klimaschutz in den Kommunen insbesondere aus rechtlicher Perspektive umsetzen lässt, ist Thema der 33. Bad Iburger Gespräche am Mittwoch, 2. November, im Kreishaus des Landkreises Osnabrück. Veranstalter ist das Institut für Staats- Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR) der Universität Osnabrück. Neben zahlreichen Expertinnen und Experten wird auch die Richterin am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Gabriele Britz, sprechen.
Journalistinnen und Journalisten sind zu dem Symposium am 2. November ab 10 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses Osnabrück, Am Schölerberg 1, herzlich eingeladen. Voranmeldung bitte per E-Mail: ls-hartmann@uos.de
„Klimaschutz ist die zentrale Aufgabe unseres Jahrhunderts“, so der Osnabrücker Rechtswissenschaftler und Tagungsleiter Prof. Dr. Bernd J. Hartmann. „Sein Erfolg setzt eine enge Zusammenarbeit von Staat und Gesellschaft voraus, wie das Bundesverfassungsgericht im Klima-Beschluss betont hat. Nirgendwo dürften die Chancen gemeinsamen Zusammenwirkens größer sein als in den Kommunen.“
Wie ein solcher kommunaler Klimaschutz gelingen kann und vor allem welche rechtlichen Anforderungen die Landkreise und Gemeinden dabei zu berücksichtigen haben, steht im Mittelpunkt der Tagung. „Bei der Auswahl der Referentinnen und Referenten war es uns besonders wichtig, auch die praktischen Implikationen bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben in den Kommunen sichtbar zu machen und damit unserem Publikum die gesamte Bandbreite an Perspektiven zum Thema vorstellen zu können“, erklärt Prof. Hartmann.
Nach der Begrüßung durch die Landrätin des Landkreises Osnabrück, Anna Kebschull, wird um 10.30 Uhr die Richterin am Bundesverfassungsgericht, Prof. Gabriele Britz, referieren. In ihrem Vortrag wird sie insbesondere auf die Auswirkungen des sogenannten Klima-Beschlusses ihres Hauses eingehen. Im März vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Klimaschutz verfassungsrechtlich notwendig sei. Die Juristin erläutert in Osnabrück die Bedeutung des „zukunftsgerichteten Gewährleistungsgehalts der Freiheitgrundrechte“ für die Kommunen.
Der Osnabrücker Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Groß beleuchtet die weitreichenden Folgen der Entscheidung mit Blick auf das Niedersächsische Klimaschutzgesetz. Seine These birgt Sprengkraft. Sie lautet: „Das Ziel des Klimaschutzes muss bei Planungen fast uneingeschränkten Vorrang vor allen anderen öffentlichen oder privaten Belangen genießen.“
Über konkrete Beispiele zum Klimaschutz in Städten wird um 13.15 Uhr Dr. Thorsten Kornblum sprechen. Der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig meint: „In Zukunft werden Städte und Gemeinden mit ambitionierten Klimaschutzplänen der Jobmotor und Innovationsträger der Gesellschaft sein.“ Anschließend referiert der Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont über die Bedingungen für den kommunalen Klimaschutz auf dem Land. Dirk Adomat verlangt digitale Innovationen zur Unterstützung einer Klimaschutz-Strategie.
Die Auswirkungen der Energiewende auf die Kommunen wird Dr. Lars Rößing um 15.15 Uhr näher betrachten. Der Leiter Strategie, Unternehmensentwicklung und Energiepolitik des Dortmunder Übertragungsnetzbetreibers Amprion GmbH streitet für eine sektorenübergreifende Betrachtung des Energiesystems „als Ganzes“.
Wie die Verkehrswende gelingen kann, bespricht um 15.45 Uhr Joachim Berends. Der Vizepräsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Vorstand der Bentheimer Eisenbahn AG geht davon aus, dass der Marktanteil des Schienengüterverkehrs signifikant steigen müsse, vor allem auf der langen Strecke.
Die Bad Iburger Gespräche werden seit 1989 jährlich im Herbst durchgeführt. In den Symposien des Instituts für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht werden in regelmäßiger Folge kommunalrechtlich und kommunalpolitisch interessante Themen behandelt.
Zum Programm:
https://www.isvwr.uni-osnabrueck.de/fileadmin/user_upload/Einladung_BIG_2022_-_Homepage.pdf
Weitere Informationen für die Medien:
Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
E-Mail: bernd.hartmann@uos.de