Einschränkung der Funktionsfähigkeit des FDZ Gesundheit hätte für Forschung und Versorgung starke negative Auswirkungen
Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung e.V. (DNVF) unterstützt in seiner Stellungnahme zur „Notwendigkeit der vollständigen und unverfälschten, gesetzlich definierten DaTraV-Datenmenge für die medizinisch-wissenschaftliche Forschung und zur Verbesserung der Transparenz und der Qualität der medizinischen Versorgung“, die dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen, namentlich insbesondere § 303b des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung und § 3 der Verordnung zur Umsetzung der Vorschriften über die Datentransparenz (Datentransparenzverordnung - DaTraV), in vollem Umfang.
Eine transparente Datenzusammenführung und Bereitstellung für die gesundheitsbezogene Versorgungsforschung ist eine notwendige Voraussetzung für die evidenzgeleitete nachhaltige Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland. Wir benötigen eine zeitnahe Darstellung dessen, was im System stationär und ambulant real passiert. Die zusammengeführten Daten der gesetzlichen Krankenkassen sollen auf bundesgesetzlicher Basis unter klar geregelten Nutzungsbedingungen der Forschung zur Verfügung stehen. In Abhängigkeit von der konkreten Forschungsfrage werden die Daten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form benötigt. In weiteren Ausbaustufen sollen im Forschungsdatenzentrum auch Daten aus anderen Quellen (z.B. die elektronische Patientenakte ePA) verknüpft werden können.
Neben der Versorgungsforschung werden die Daten dringend zur besseren Bewältigung und Steuerung von Krisensituationen (Pandemic-Preparedness) gebraucht und um dringend erforderliche regionale und intersektorale Versorgungskonzepte evidenzbasiert und bedarfsgerecht zu konzipieren, zu implementieren und in möglichst hoher Qualität evaluieren zu können.
Das Datentransparenzverfahren (§§ 303a ff. SGB V), und damit die gesetzliche Grundlage des Forschungsdatenzentrums (FDZ) Gesundheit steht vor Gericht. Eine Klägerin möchte nicht, dass Ihre Abrechnungsdaten pseudonymisiert weitergegeben werden. Eine Einschränkung der gesetzlich definierten Datenmenge aller gesetzlich Versicherten, hätte für die medizinisch-wissenschaftliche Forschung und damit perspektivisch für das deutsche Gesundheitssystem und die medizinische Versorgung von derzeitigen und zukünftigen Patient:innen erhebliche negative Auswirkungen. Fehl,-Über- und Unterversorgung der Bevölkerung kann so nicht bundesweit erhoben und regional verglichen sowie neue Versorgungskonzepte nicht zeitnah wissenschaftlich evaluiert werden.
Zur Stellungnahme: https://dnvf.de/files/theme_files/pdf/PDF-Stellungnahme/Stellungnahme_FDZ_202210.pdf
Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung e.V. (DNVF)
Der gemeinnützige Verein Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e.V. (DNVF) wurde am 02. Mai 2006 von 26 medizinischen, pflegerischen als auch gesundheitswissenschaftlichen Fachgesellschaften gegründet. Das DNVF ist ein interdisziplinäres Netzwerk, das allen Institutionen und Arbeitsgruppen offensteht, die mit der Sicherung der Gesundheits- und Krankenversorgung unter wissenschaftlichen, praktischen oder gesundheitspolitischen Gesichtspunkten befasst sind. Das DNVF hat es sich zum Ziel gesetzt, die an der Versorgungsforschung im Gesundheitswesen beteiligten Wissenschaftler:innen zu vernetzen, Wissenschaft und Versorgungspraxis zusammenzuführen sowie die Versorgungsforschung insgesamt zu fördern.
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