HRK begrüßt Entscheidungen von Bund und Ländern zum Zukunftsvertrag sowie zur Exzellenzstrategie
Die Entscheidungen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), insbesondere zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken sowie zur Fortsetzung der Exzellenzstrategie, kommentierte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Peter-André Alt, soeben in Berlin: „Die GWK hat mit der heute beschlossenen Dynamisierung des Zukunftsvertrages einen für das Wissenschaftssystem zentralen Punkt des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien im Bund umgesetzt."
"Die HRK begrüßt diese wegweisende Entscheidung ausdrücklich. Aufgrund des nun vereinbarten kontinuierlichen Aufwuchses steht fest, dass die Hochschulen mittel- bis langfristig deutlich mehr Mittel für eine moderne Gestaltung von Studium und Lehre und zugleich die dringend benötigte Planungssicherheit erhalten. Darüber hinaus trägt die Dynamisierung des Zukunftsvertrages der Bedeutung der Hochschulen für das gesamte Wissenschaftssystem Rechnung, weil sie die bestehende strukturelle Benachteiligung der Hochschulen im Abgleich mit den stetig wachsenden Haushalten der Forschungseinrichtungen abbaut. Bund und Länder stärken hier die Zukunftsfähigkeit der Bundesrepublik.“
Auch die Entscheidung der GWK zur Fortsetzung der Exzellenzstrategie nach 2026 sei, so erklärte Alt, von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung der deutschen Hochschullandschaft. Die Bund-Länder-Vereinbarung zur nachhaltigen Stärkung der Spitzenforschung und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Universitäten soll in der kommenden Runde die Förderung von mehr großen Forschungsverbünden ermöglichen. Aktuell werden 57 Exzellenzcluster im Rahmen der ersten Förderlinie der Exzellenzstrategie gefördert, in Zukunft sollen es bis zu 70 sein. „Diese Erhöhung der Gesamtzahl an Exzellenzclustern sichert etablierten wie neu zu beantragenden Clustern auch in der nächsten Antragsrunde angemessene Erfolgsaussichten. Insgesamt bietet sich die Chance, die deutsche Spitzenforschung so auf ein noch breiteres Fundament zu stellen und gezielt zu unterstützen. Die HRK betrachtet diese Entscheidung als eine Anerkennung der zentralen Rolle der hochschulischen Forschung im Hinblick auf die Gewinnung neuen Grundlagenwissens und der Bewältigung gegenwärtiger gesellschaftlicher Herausforderungen“, so Alt weiter.
Auch die Entscheidung zur Fortführung des Professorinnenprogramms begrüßte der HRK-Präsident: „Gleichstellung bleibt ein prioritäres Thema auf der Hochschulagenda. Gemeinsames Ziel ist es, den Anteil von Frauen an den Professuren zu erhöhen. Der heutige Beschluss ermöglicht den nahtlosen Anschluss an die derzeit laufende Förderphase und gibt Planungssicherheit. Die erstmalig auf acht Jahre ausgedehnte Laufzeit der Bund-Länder-Vereinbarung erweitert zudem die Beteiligungsmöglichkeiten.“
Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte wertete HRK-Präsident Alt die heutigen Entscheidungen auch als gutes und wichtiges Signal für die anstehende Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2023. Die HRK erwarte, dass auch die anderen, im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben im Bereich der Hochschulen zielstrebig angegangen werden. Das betreffe etwa die gebotene Unterstützung bei der Digitalisierung und der internationalen Wissenschaftskooperation.
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