Zur Stellungnahme des Wissenschaftsrats zum Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in NRW
Der Wissenschaftsrat hat im Juli 2022 eine Untersuchung zum Promotionskolleg für ange-
wandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen und veröf-
fentlicht. Der Allgemeine Fakultätentag veröffentlicht dazu eine Stellungnahme.
Der Wissenschaftsrat hat im Juli 2022 eine Untersuchung zum Promotionskolleg für ange-wandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen und veröf-fentlicht. Dabei geht der Wissenschaftsrat auch auf die Auswirkungen eines eigenständigen Promotionsrechts an Organisationseinheiten von HAW/FH auf das gesamte deutsche Hochschulsystem ein. In seiner Stellungnahme empfiehlt der Wissenschaftsrat die Verlei-hung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW für alle seine Abteilungen für eine Probezeit von zunächst sieben Jahren.
Im Zusammenhang mit dieser Stellungnahme weist der AFT e.V. auf seine Studie zur Situ-ation der kooperativen Betreuung von Promotionsverfahren zwischen Professorinnen und Professoren an Universitäten und Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften aus dem Jahr 2019 (https://allgemeiner-fakultaetentag.de/2020/11/10/studie-des-allgemeinen-fakultaetentag-e-v-aft-zur-situation-der-kooperativen-betreuung-von-promotionsverfahren-zwischen-professoren-an-universitaeten-und-fachhochschulen-bzw-hochschulen-fuer-angew/) sowie auf sein Positi-onspapier zum Promotionsrecht an den deutschen Universitäten (https://allgemeiner-fakultaetentag.de/wp-content/uploads/2017/05/170522_Promotionsrecht.pdf) aus dem Jahr 2017 hin.
In diesen Positionspapieren betont der AFT die Vorzüge einer kooperativen Promotion. Insbesondere eine breite, forschungsrelevante Betreuung der Kandidatinnen und Kandida-ten und strukturierte Qualitätssicherung des Promotionsverfahrens, nicht nur durch die un-mittelbaren Betreuerinnen und Betreuer, sondern auch durch das ganze „Forschungsöko-system“ der Universitäten in enger Zusammenarbeit mit den Betreuenden aus den HAW/FH sind die Kernargumente für eine kooperative Promotion. Das Potenzial dieses Modells ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft und bietet eine sehr gute Alternative zu zusätzlichen Konstrukten, welche innerhalb der HAW/FH diskutiert werden. Vor allem die in den AFT-Positionen angesprochenen Kooperationsmodelle bieten den HAW/FH ein hohes Potential gemeinsamer und stetiger Forschung.
Um in Promotionsverfahren am Promotionskolleg die notwendige wissenschaftliche Qualität sicherzustellen, empfiehlt der AFT, dass in den einzelnen Verfahren regelmäßig Universi-tätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren als Gutachter, zusätzlich zur geplanten Einbindung in die Leitungsstruktur des Promotionskollegs, eingebunden werden.
Der AFT regt ferner an, dass der Name der verleihenden Hochschule mit im verliehenen Doktorgrad angegeben wird. So wird ein eindeutiger Bezug zum wissenschaftlichen Umfeld und dessen spezifischen Schwerpunkten geschaffen.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Albert Albers
Originalpublikation:
https://allgemeiner-fakultaetentag.de/2022/12/02/zur-stellungnahme-des-wissenschaftsrats-zum-promotionskolleg-fuer-an-gewandte-forschung-der-fachhochschulen-in-nordrhein-westfalen/
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