Stellungnahme der DGRh und des VRA zu Pflegepersonaluntergrenzen: Fehlsteuerung durch Pauschalisierung
Ab Januar 2023 gelten auch für die Rheumatologie Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG), d.h. rheumatologische Akutstationen müssen gemäß einem festgelegten Personalschlüssel besetzt sein. Am Tag darf eine Pflegekraft demnach maximal 13, in der Nacht 30 rheumatologische Patientinnen und Patienten betreuen. Diese Grenzen bilden jedoch den Personalbedarf in der Rheumatologie sehr undifferenziert ab, mahnen die DGRh und der Verband rheumatologischer Akutkliniken (VRA) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die sanktionsbewehrten Untergrenzen würden zu einer Fehlverteilung des knappen Personals führen und Kliniken letztlich dazu zwingen, Leistungen zu reduzieren. Dies gehe zulasten der Patienten.
Grundlage für die nun festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) ist die Einstufung der Rheumatologie als „pflegesensitiver“ Fachbereich – als Krankenhausbereich also, bei dem eine Unterbesetzung mit Pflegepersonal direkten Einfluss auf die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit haben kann. „Diese Definition trifft auf die Rheumatologie nicht zu“, sagt Professor Dr. med. Andreas Krause, Präsident der DGRh. „Die rheumatologi-schen diagnosebezogene Fallgruppierungen (DRGs) haben vielmehr – gemeinsam mit de-nen der multimodalen Schmerztherapie – die niedrigsten Pflegepersonalkosten überhaupt.“ Diese beliefen sich auf nur 40 bis 60 Prozent des Durchschnitts aller DRGs.
In der Rheumatologie stehen zumeist ärztliche und therapeutische Leistungen im Vorder-grund, nicht die Pflege, heißt es in der Stellungnahme. „Warum sich ausgerechnet ein Fachgebiet mit sehr geringem Pflegebedarf als pflegesensitiv qualifizieren soll, erschließt sich uns nicht“, sagt auch Professor Dr. med. Heinz-Jürgen Lakomek, Geschäftsführer des VRA. Einen grundlegenden Fehler der neuen Verordnung sieht er darin, dass rheumatolo-gische DRGs Klinikbereichen mit sehr viel höherem Pflegebedarf zugeordnet wurden. Als Beispiel nennt er die Kinder- und Jugendrheumatologie, die sich im pflegesensitiven Be-reich der „speziellen Pädiatrie“ wiederfindet. Kritisch sehen die Experten auch die Betrach-tung der Rheumatologie als einheitlichen Fachbereich, mit entsprechend undifferenzierter Festlegung von PPUG. Der Pflegebedarf in den einzelnen Spezialisierungen der Rheumato-logie sei unterschiedlich hoch, eine einheitliche Betrachtung fatal.
DGRh und VRA fordern daher, die Einführung der PPUG in der Rheumatologie für 2023 auszusetzen. Sollte das Gesundheitsministerium dennoch an PPUGs für die stationäre rheumatologische Versorgung festhalten, müssten sich diese am tatsächlichen Pflegebe-darf orientieren und nach Spezialisierung differenziert betrachtet werden. Auch müsse die Fehlzuordnung der rheumatologischen und schmerztherapeutischen Versorgung zu pflegesensitiven Bereichen beendet werden. Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der knappen Ressource „Pflegepersonal“ seien diese Nachbesserungen dringend geboten.
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Originalpublikation:
Anhörung der Verbände 2. ÄndVO PpUGV – Pflegepersonaluntergrenzen für die Rheuma-tologie – Gemeinsame Stellungnahme des VRA und der DGRh im Oktober 2022. arthritis + rheuma 2022; 42: 428–430 | © 2022. Thieme, https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/pdf/10.1055/a-1970-0619.pdf