Rechtsethik: Auch Staaten haben Pflichten
Wenn Staaten und Staatengemeinschaften nichts oder zu wenig tun, hat das manchmal fatale Folgen. Bei der Seenot von Migrant:innen endet es häufig tödlich. Beim Klimawandel gefährdet es den Lebensraum kommender Generationen. Aber kann das aus rechtsethischer Perspektive als extremes Unrecht bewertet werden? Und umgekehrt: Wie legitim sind Protestaktionen? Zu diesen Fragen ist gerade ein neues Buch von Prof. Dr. Eckardt Buchholz-Schuster von der Hochschule Coburg erschienen.
Buchholz-Schuster forscht und lehrt an der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit der Hochschule Coburg zu juristischen Perspektiven der Sozialen Arbeit, zu Werten und Normen sowie rechtsphilosophischen und -theoretischen Grundlagen. „Die Soziale Arbeit ist von Haus aus eine Menschenrechtsprofession“, sagt der Professor. Er hat an den Beispielen der mediterranen Migrantenkrise und des Klimawandels analysiert, ob und inwiefern Staaten und Staatengemeinschaften aus rechtsethischer Perspektive zu extremem, nicht tolerierbarem Unrecht beitragen können, wenn sie auf legislativer und exekutiver Ebene nichts oder zu wenig unternehmen. Bereits vor zwei Jahren hat er dazu eine Kurzmonografie veröffentlicht. Die erweiterte Zweitauflage kam jetzt heraus. „Hier werden zusätzlich auch Fragen nach der rechtsethischen Begründung institutioneller Verantwortlichkeiten und nach der Zurechnung der in Kauf genommenen fatalen Folgen entsprechender Unterlassungen in den Blick genommen“, erklärt der Coburger Jurist und Rechtsphilosoph.
Der Wissenschaftler wünscht sich eine breite rechtsethische Diskussion. Die zweite Auflage ist zweisprachig beim Berliner Wissenschafts-Verlag (BWV) erschienen: „Extreme Wrong Committed by Na¬tional and Supranational Inactivity – Extremes Unrecht durch national- und überstaatliches Unterlassen“ heißt das Buch, das unter anderem auch die Frage nach den rechtsethischen Grenzen von einschlägigen Protestaktionen beleuchtet – solche, die über gewaltfreien und verhältnismäßigen zivilen Ungehorsam hinausgehen.
Aktivist:innen, die Klimakrise und das Recht
Vergangene Woche haben sich rund 700 Vertreter:innen der 195 Mitgliedsländer der UNO-Klimaorganisation beraten. Dass der Weltklima-Rat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) warnt, ist nichts Neues. Aber es ist wieder ein wenig dramatischer. Die Folgen der Erderwärmung werden immer stärker spürbar und nur drastische Maßnahmen von Politik und Gesellschaft können die Schäden durch den menschengemachten Klimawandel begrenzen. Die internationale Staatengemeinschaft muss jetzt handeln. „Um dies zivilgesellschaftlich zu erzwingen, sollten jedoch keine Schädigungen beziehungsweise Verletzungen Unbeteiligter in Kauf genommen oder rechtsstaatlich-demokratische Ordnungen zur Disposition gestellt werden“, resümiert Buchholz-Schuster. „Denn dort, wo entsprechendes Unrecht unter Berufung auf den Schutz der Menschenrechte begangen wird, werden faktisch und kategoriell zugleich ebendiese Menschenrechte und aus ihnen abgeleitete, verfassungsrechtlich verankerte Grundrechte relativiert.“ Innerhalb demokratischer Strukturen sieht er dafür keinen rechtsphilosophisch legitimierbaren Raum. Er plädiert vielmehr dafür, rechtsethische (Unrechts-)Analysen und Diskurse als normative Orientierungshilfe zu entwickeln und zu nutzen: angewandte Rechtsphilosophie für die Migrations- und Klimapolitik, aber auch für den Gesetzgeber und den öffentlichen Diskurs.
Zum Buch:
Eckardt Buchholz-Schuster: Extreme Wrong Committed by Na¬tional and Supranational Inactivity – Extremes Unrecht durch national- und überstaatliches Unterlassen. Analyzing the Mediterranean Migrant Crisis and Climate Change from a Legal Philosophical Perspective – Eine Analyse der mediterranen Migrantenkrise und des Klimawandels aus rechts-philosophischer Perspektive. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage (2023), 179 Seiten, 38 Euro