Stärkung der Rechtsdidaktik: Dr. Olivia Czerny und Dr. Volker Steffahn auf Professuren für juristisches Lernen berufen
Mit den beiden neuen, zum 1. Mai 2023 eingerichteten Professuren unterstreicht die private Hochschule für Rechtswissenschaft, wie wichtig die Lehre bis hin zur individuellen Betreuung der Studierenden für das Selbstverständnis der Bildungseinrichtung ist und belohnt das jahrzehntelange Engagement der beiden Wissenschaftler*innen.
Mit der Gründung der Hochschule im Jahr 2000 wollte die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius Reformen im Bereich der Ausbildung junger Jurist*innen anstoßen. Exzellente und innovative Lehre sollte von Anfang an einen besonderen Stellenwert auf dem Campus genießen und später Vorbild für andere Fakultäten werden. So haben u.a. das Format Klausurenklinik viele staatliche Universitäten – einschließlich des Namens – mittlerweile übernommen. Der Erfolg der Neuerungen spiegelt sich heute auch im hohen Prozentsatz an Prädikatsexamen unter den Absolvent*innen der Bucerius Law School wider.
Dazu tragen maßgeblich auch die Mitarbeiter*innen des 2008 gegründeten Zentrums für Juristisches Lernen (ZJL) mit ihren langjährigen Erfahrungen in der Rechtsdidaktik und neuen innovativen Lehrformaten bei. Unter anderem das Digitale Fallbuch, Klausurenkliniken, das Propädeutikum, Schulungen von Korrektor*innen und Kleingruppenleiter*innen sowie verschiedene Lehrvideos gemeinsam mit dem seit 2020 bestehenden „Learning Innovation Lab“ (LIL) gehen auf die langjährige Arbeit und Initiative der beiden im ZJL tätigen neuen Professor*innen zurück.
Die Einrichtung der Professuren für juristisches Lernen soll diese Leistungen anerkennen und die wichtige Funktion des ZJL für die Erfolgsgeschichte der Hochschule sichtbar machen. Nach Eingang der externen, die Berufung befürwortenden Gutachten und einem entsprechenden Beschluss des Akademischen Senats liegen die Voraussetzungen des § 17 Hamburgischen Hochschulgesetzes für die Berufungen vor.
Dr. Olivia Czerny hat nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Leipzig 2007 ihr Erstes Staatsexamen und nach ihrem Referendariat in Sachsen 2009 das Zweite Staatsexamen abgelegt. Anschließend arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jacobs sowie am ZJL und schloss 2013 ihre Promotion zum Arbeitsprozessrecht ab. Seit 2013 ist sie Studienleiterin am ZJL im Bereich Zivilrecht und seit 2022 Leiterin des rechtsdidaktischen Zentrums. 2020 wurde sie mit dem Lehrpreis des Bucerius Alumni e.V. für hervorragende Lehre ausgezeichnet.
Dr. Volker Steffahn hat Rechtswissenschaft in Kiel studiert und sein Erstes Juristisches Staatsexamen 1992 abgelegt. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent am Landtag von Schleswig-Holstein, bevor er sein Referendariat absolvierte und 1996 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschloss. Bis 2003 war er selbständiger Repetitor in Kiel. Seit 2004 ist er an der Hochschule tätig – zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Fehling, seit 2008 als Studienleiter für Öffentliches Recht und allgemeine Methodik am ZJL, dessen Gründung er maßgeblich vorantrieb. 2014 schloss er seine Promotion „Methodik und Didaktik der juristischen Problemlösung“ ab.
Beide haben Aufsätze zum Zivil- bzw. Öffentlichen Recht und der Rechtsdidaktik veröffentlicht und sind als Prüfer*innen am Justizprüfungsamt Hamburg tätig.
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki, Präsidentin der Bucerius Law School, freut sich: „Eine engagierte und professionelle Lehre und Examensvorbereitung entscheidet über den Examenserfolg. Mit den beiden Professuren für juristisches Lernen werden neue Impulse gesetzt. Damit betonen wir die wachsende Bedeutung der Hochschullehre für die Ausbildung des juristischen Nachwuchses.“
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Prof. Dr. Olivia Czerny, Prof. Dr. Volker Steffahn
Weitere Informationen:
https://www.law-school.de/studium/jurastudium/studienzentren-services/zentrum-fuer-juristisches-lernen