AWMF diskutiert Ausgestaltung der Krankenhausreform
Fachgesellschaften machen Vorschläge zu Leistungsgruppen und Strukturanforderungen
Berlin – Im Rahmen ihrer Delegiertenkonferenz diskutierten Expertinnen und Experten der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) am vergangenen Wochenende, wie die geplante Krankenhausreform ausgestaltet werden sollte, um eine patientenorientierte, wissenschaftlich fundierte und ressourcenbewusste Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Die Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen der AWMF hat gemeinsam mit 80 Fachgesellschaften Vorschläge zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen erarbeitet, welche die AWMF an das Bundesministerium für Gesundheit übergeben hat. Dabei haben die Fachgesellschaften Anforderungen an Leistungsgruppen und Strukturen definiert.
Die Fachgesellschaften in der AWMF unterstützen die geplante Krankenhausreform mit der künftigen Vergütung in Leistungsgruppen und einem festen Anteil an Vorhaltekosten. Das ist ein zentrales Ergebnis der Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen der AWMF, die gemeinsam mit 80 Mitgliedsfachgesellschaften Anforderungen an die Ausgestaltung der Reform formuliert hat. „Die Krankenhausreform ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um den ökonomischen Druck auf Kliniken zu reduzieren und die Versorgung auch in Zeiten steigender Patientenzahlen und abnehmender Fachkräfte-Verfügbarkeit in hoher Qualität aufrechtzuerhalten“, betont Professor Dr. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF.
„Deutschland ist eines der Länder mit den höchsten Gesundheitsausgaben und dennoch gibt es Qualitätsdefizite, Kliniken, die ums finanzielle Überleben kämpfen und zunehmende Versorgungsengpässe aufgrund von Personalmangel. Das Ziel unserer Reformempfehlungen war deshalb, mit den vorhandenen Ressourcen dauerhaft eine umfassende Krankenhausversorgung der Bevölkerung sicherzustellen und dabei sogar die Behandlungsqualität zu steigern“, betont Professor Dr. Tom Bschor, Koordinator der Regierungskommission Krankenhausversorgung, der die Delegierten über die aktuellen Vorschläge informierte.
Einer der Kernpunkte der Reform ist die Definition von Krankenhaus-Versorgungsstufen – von der Basisversorgung auf Stufe 1 bis zur Maximalversorgung auf Stufe 3. Die Mehrheit der Fachgesellschaften bewertet die Einteilung der Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen als positiv. Es gibt allerdings noch zahlreiche offene Fragen. Neben Vorschlägen für die Leistungsgruppen haben die teilnehmenden Mitgliedsfachgesellschaften nicht nur Leistungsgruppen definiert, sondern vielfach auch Strukturanforderungen. Patientinnen und Patienten sollten nur dort behandelt werden, so die Ad-hoc-Kommission, wo die technischen, personellen und qualitativen Voraussetzungen erfüllt sind. „Diese Leistungsgruppen können wiederum den verschiedenen Leveln zugeordnet werden, damit deren Abgrenzung klar definiert ist“, erläutert Dr. Manfred Gogol, Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen. „Wir haben festgestellt: Es muss Ergänzungen zu den Ausarbeitungen in Nordrhein-Westfalen geben“, so Gogol weiter.
Nach den aktuellen Vorschlägen wird beispielsweise die Leistungsgruppe Gastroenterologie dem Level 2 zugeordnet. Onkologische Leber- oder Mageneingriffe hingegen sollen an Level 3-Kliniken erfolgen. „Da die Krankenhausreform auch eine bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Vorhaltefinanzierung vorsieht, haben die Fachgesellschaften für die einzelnen Leistungsgruppen auch die dauerhaft notwenigen Vorhaltungen definiert“, erläutert Gogol.
Die Ad-hoc-Kommission hat außerdem einen Vorschlag zur offenen Frage der Definition von Fachkliniken erarbeitet, die auf spezielle Leistungen fokussiert sind. „Den Mitgliedern der Kommission war es wichtig, Qualitätsanforderungen an die Fachkliniken zu formulieren. Sie müssen überdurchschnittliche personelle und infrastrukturelle Kriterien erfüllen, wie eine apparative Ausstattung, die auch die Betreuung seltener und komplexer Krankheitssituationen ermöglicht“, erläutert Dr. Monika Nothacker, Ko-Vorsitzende der Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen der AWMF. „Wichtig ist nun, die möglichen Auswirkungen der Veränderungen vorab zu evaluieren, um sicherzustellen, dass die gewünschten Effekte erreicht werden“, so Nothacker.
Die Kommission arbeitet weiterhin an der Auswertung der Krankenhausstrukturreform; die finalen Gesamtergebnisse stehen noch aus. „Die AWMF und die in ihr zusammengeschlossenen wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften werden sich weiterhin aktiv an der Reform beteiligen“, so AWMF-Präsident Treede abschließend.
Die aktuellen Veröffentlichungen und Positionspapier der Ad-hoc-Kommission Versorgungsforschung der AWMF Sie hier: https://www.awmf.org/medizinische-versorgung#c1845
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