Persische Handschriften der Staatsbibliotheken in Berlin und München in das UNESCO-Weltdokumentenerbe aufgenommen
Zwei bedeutende Handschriften des persischen Dichters Dschalal ad-Din Rumi (1207-1273) sind in das Register des UNESCO-Weltdokumentenerbes aufgenommen. Die beiden Werke – aus den Beständen der Staatsbibliothek zu Berlin und der Bayerischen Staatsbibliothek – sind Teil eines insgesamt 15 Handschriften umfassenden Gemeinschaftsantrags, an dem sechs Länder beteiligt waren und der unter Federführung der türkischen UNESCO-Kommission eingereicht wurde.
Dschalal ad-Din Rumi gilt als einer der bedeutendsten persischsprachigen Dichter, Philosophen und Mystiker des Mittelalters. Auf Rumi, auch als Maulana (türk. Mevlana, „unser Meister“) bekannt, geht der Mevlevi-Orden, der Orden der tanzenden Derwische, zurück.
Bei der Handschrift aus dem Bestand der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB Cod.pers. 45) handelt es sich um das zweite von sechs Büchern des bedeutenden Werks „Masnawi-ye ma’nawi“ (dt. „Geistige Doppelverse“) von Rumi. Die Handschrift entstand 1307 und zählt zu den frühesten Manuskripten des „Masnawi-ye ma’nawi“. Zur hohen wissenschaftlichen und textgeschichtlichen Relevanz der Handschrift tragen die Sekundäreinträge an den Seitenrändern, zwischen den Zeilen oder den Kolumnen bei. Die Münchner Handschrift stammt aus der Bibliothek des bekannten französischen Orientalisten Étienne Marc Quatremère (1782-1857), die 1858 für die damalige Hofbibliothek erworben wurde.
Die Handschrift im Bestand der Staatsbibliothek zu Berlin (Minutoli 21) umfasst alle sechs Bücher des „Maṯnawī-i maʿnawī“ und enthält etwa 25.000 Verse. Gefertigt im Jahr 1337, weist die Handschrift zwei Glossare auf, die das Textverständnis mit Erklärungen unterstützen und ist zusätzlich mit Randbemerkungen in Form von Ergänzungen und Varianten ausgestattet. Die Handschrift ist Teil der Minutoli-Sammlung, die 1863 von der damals Königlichen Bibliothek erworben wurde. Die Sammlung umfasst 300 Bände, darunter 117 persische Manuskripte.
Dr. Achim Bonte, Generaldirektor der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, und Dr. Klaus Ceynowa, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek: „Die Aufnahme der Handschriften von Dschalal ad-Din Rumi in die Liste des UNESCO-Weltdokumentenerbes unterstreicht einmal mehr die internationale Bedeutung, die den beiden Staatsbibliotheken aufgrund ihres einzigartigen historischen Bestandes zukommt.“
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