PM 06/2023 Gemeinsame Wissenschaftskonferenz stellt Weichen für Exzellenzuniversitäten
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat heute in Bonn die Ausgestaltung der zweiten Förderrunde für Exzellenzuniversitäten ab 2027 beschlossen.
Sie kam überein, dass die aus Wissenschaft und Politik bestehende Exzellenzkommission Anfang 2024 den konkreten Wettbewerbsraum für Exzellenzuniversitäten festlegen wird. Trotz angespannter Haushaltslage wurde beschlossen, dass Bund und Länder jährlich insgesamt rund 148 Mio. € für elf Förderfälle zur Verfügung stellen und bis zu 60 Mio. € für bis zu vier über elf hinausgehende Förderfälle. Dies schließt für den Fall eines entsprechenden Erfolgs im wettbewerblichen Verfahren ein Auffüllen der ggf. nach der 1. Förderrunde freiwerdenden Plätze nicht aus.
Damit setzt die GWK erneut einen Meilenstein in der Förderung von Exzellenz an Universitäten, nachdem sie bereits im November 2022 die Wettbewerbsbedingungen für die zweite Förderrun-de der Förderlinie Exzellenzcluster attraktiver gestaltet hatte. Der GWK-Vorsitzende Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst des Freistaats Bayern, und die stellvertreten-de GWK-Vorsitzende Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung, bringen ihre Freude über diese weitreichende Einigung zum Ausdruck.
Mit der Exzellenzstrategie fördern Bund und Länder in Nachfolge der Exzellenzinitiative gemeinsam wissenschaftliche Spitzenleistungen an Universitäten. In der ersten Förderrunde der Exzellenzstrategie werden seit dem Jahr 2019 insgesamt 57 Exzellenzcluster gefördert, in der zweiten Förderrunde können ab dem Jahr 2026 bis zu 70 Exzellenzcluster gefördert werden. In der zweiten Förderlinie der Exzellenzstrategie werden seit dem Jahr 2019 zehn Exzellenzuniversitäten und ein Exzellenzverbund dauerhaft gefördert, vorbehaltlich einer positiven Evaluation alle sieben Jahre.