IHP erfolgreich evaluiert
Das IHP soll auch in den kommenden Jahren bis mindestens 2029 von Bund und Ländern gemeinsam gefördert werden. Das hat der Senat der Leibniz-Gemeinschaft nach Abschluss der turnusmäßigen, wissenschaftlichen Evaluierung empfohlen. Das IHP sei in einer hervorragenden Ausgangslage, um das für die technologische Souveränität Europas bedeutsame Feld der Mikroelektronik international mitzuprägen.
Das IHP – Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik soll auch in den kommenden Jahren bis mindestens 2029 von Bund und Ländern gemeinsam gefördert werden. Das hat der Senat der Leibniz-Gemeinschaft am Dienstag, 4. Juli 2023, nach Abschluss der turnusmäßigen, wissenschaftlichen Evaluierung empfohlen. In der veröffentlichten Stellungnahme des Senats heißt es, das IHP sei in einer hervorragenden Ausgangslage, um das für die technologische Souveränität Europas bedeutsame Feld der mikroelektronischen Forschung auch künftig international mitzuprägen. Der Bericht bestätigt damit die ausgezeichnete strategische Pass- und Zukunftsfähigkeit des IHP. Die nächste Überprüfung soll turnusmäßig nach sieben Jahren stattfinden.
Das Institut wurde im Oktober 2022 durch eine internationale Gutachterkommission evaluiert, deren Beurteilung und Empfehlungen sich der Senat anschließt. Neben herausragenden wissenschaftlichen Leistungen sind für die Fortführung der Förderung auch die überregionale Bedeutung der am Institut durchgeführten Forschung sowie die internationale Vernetzung von entscheidender Bedeutung. „Dieses positive Votum motiviert uns außerordentlich, unsere wissenschaftlichen wie auch strukturellen Pläne stringent weiter zu verfolgen. Damit wird das IHP auch zukünftig bedeutende Beiträge zur Lösung aktueller und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen einnehmen“, freuen sich die IHP Geschäftsführer Prof. Dr. Gerhard Kahmen und Nicolas Hübener.
Die 97 Leibniz-Einrichtungen in Deutschland erhalten eine finanzielle Förderung (Grundfinanzierung) vom Bund und von den Ländern. Um sicherzustellen, dass die Grundlagen für diese Förderung weiterhin gegeben sind, werden die Einrichtungen regelmäßig – spätestens alle sieben Jahre – einer Evaluierung unterzogen. Dabei wird überprüft, ob sie weiterhin eine überregionale Bedeutung haben und ein wissenschaftspolitisches Interesse auf gesamtstaatlicher Ebene vorliegt. Die Evaluierung bietet den Einrichtungen wertvolle Hinweise für deren zukünftige Entwicklung durch einen Überblick über die Stärken, Schwächen und Potenziale. Der Prozess wird vom Senat der Leibniz-Gemeinschaft in zwei Stufen durchgeführt. Dabei bewerten unabhängige Gutachterinnen und Gutachter die Einrichtungen vor Ort und geben Empfehlungen für ihre weitere Entwicklung ab. Auf Grundlage dieser Bewertungen erstellt der Senat eine Stellungnahme, in der eine Förderempfehlung ausgesprochen wird. Abschließend liegt es in der Verantwortung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, die Voraussetzungen für die gemeinsame Förderung der Leibniz-Einrichtungen zu überprüfen. Hierbei stützt sie sich auf die Stellungnahme des Senats und weitere Berichte. Nur wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, wird die Förderung fortgesetzt.
Weitere Informationen:
https://www.leibniz-gemeinschaft.de//ueber-uns/evaluierung/das-evaluierungsverfahren-der-leibniz-gemeinschaft/senatsstellungnahmen Vollständige Stellungnahme des Senats sowie Bericht der Bewertungsgruppe