Preis des Hochschulrats der Hochschule Mainz verliehen
Der Preis des Hochschulrats der Hochschule Mainz ist im Rahmen einer Feierstunde am 6. Juli 2023 für herausragende Studienleistungen verliehen worden. Mit dem insgesamt mit 10.000 Euro dotierten und durch die Mainzer Volksbank geförderten Preis wurden in diesem Jahr zwei Absolventen und eine Absolventin der Hochschule Mainz ausgezeichnet.
Im Rahmen einer Feierstunde in der Mainzer Volksbank haben am 6. Juli 2023 Uwe Abel, Vorstandsvorsitzender der Mainzer Volksbank und Vorsitzender des Hochschulrats der Hochschule Mainz, sowie die Präsidentin der Hochschule Mainz, Prof. Dr. Susanne Weissman, den diesjährigen Preis des Hochschulrats für herausragende Studienleistungen verliehen. Prof. Dr. Susanne Weissman betonte bei der Verleihung: „Mit dem Preis würdigen die Mitglieder des Hochschulrats auch in diesem Jahr wieder sehr gute Studienleistungen. Alle nominierten Arbeiten zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie zu aktuellen gesellschaftspolitischen Fragestellungen Position beziehen. Darauf sind wir als Hochschule besonders stolz: Studierende, die mit wachem und kritischem Geist an einer lebenswerten Zukunft für alle arbeiten.“ Mit dem durch die Mainzer Volksbank geförderten und mit insgesamt 10.000 Euro dotierten Preis wurden in diesem Jahr zwei Absolventen und eine Absolventin der Hochschule Mainz ausgezeichnet.
- Den mit 5000 Euro dotierten 1. Preis erhielt Torben Hammerle, Absolvent des Studiengangs Architektur, für seine Masterarbeit „Zukunft im LandLeben“. Die von Prof. Dipl.-Ing. Michael Spies und Prof. Dipl.-Ing. Susanne Reiß (beide Fachbereich Technik, Fachrichtung Architektur) betreute Arbeit wurde mit der Note 1,0 bewertet.
- Den mit 3000 Euro dotierten 2. Preis erhielt Fabian Naethbohm, Absolvent des Studiengangs Bau- und Immobilienmanagement, für seine mit 1,0 bewertete Masterarbeit „Anwendung KI-unterstützter Bilderkennung für den Abgleich mit dem vertraglich geschuldeten Bausoll im Mängelmanagement“ (Betreuung Prof. Dr.-Ing. Axel Freiboth, Fachbereich Technik, Fachrichtung Bauingenieurwesen, und Dr. Andreas Düdder, Planung und Baumanagement, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU).
- Den mit 2000 Euro dotierten 3. Preis erhielt Ina Weimer, Absolventin des Studiengangs Wirtschaftsrecht – Arbeitsrecht und Personalmanagement LL.M., für ihre Masterarbeit „Die Reichweite des Initiativrechts des Betriebsrats bei der Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung“, die mit 1,0 bewertet wurde. (Betreuung Dr. Daniel Wall, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht und Lehrbeauftragter, sowie Prof. Dr. Katharina Dahm, Professorin für Arbeitsrecht, Fachbereich Wirtschaft, Wirtschaftsrecht).
Wohnungsbauentwicklung im ländlichen Raum
Dem originären Bedürfnis der Menschen nach Wohnraum widmet sich Torben Hammerle in seiner preisgekrönten Masterarbeit und richtet den Fokus auf die Wohnungsbauentwicklung im ländlichen Raum. Er folgt damit der aktuellen Debatte um die Abwanderung aus urbanen Regionen in das Umland – eine Entwicklung, die während der Pandemie an Dynamik zugenommen hat und nun neue Konzepte erfordert. Auf diese Entwicklung eingehend werden in der Arbeit nach eingehendem Studium der regionaltypischen Siedlungs- und Haustypologien sinnvolle Strategien zur Stabilisierung der sich leerenden Ortskerne vorgeschlagen, um insbesondere in der Nähe zu städtischen Regionen die ländlichen Räume zu stärken und dort gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen.
In seiner Würdigung der Arbeit unterstrich Prof. Michael Spies: „Der Hochschulrat zeichnet eine beeindruckende Abschlussarbeit aus. Mit der Fragestellung nach Wohnraum in einem ländlichen Kontext begibt sich Torben Hammerle in einen hochgradig sozio-politisch geprägten Prozess, in dessen Mittelpunkt die Kommunikation mit den dort lebenden Bürgerinnen und Bürgern steht. Dieses Thema handelt der sozial engagierte Preisträger jedoch nicht theoretisch ab, sondern bezieht sich auf seine eigene Heimat – die Gemeinde Sponheim, mit der er bis heute eng verbunden ist. Seine Masterarbeit gestaltet er in Form einer Zeitung und verbindet damit auf wissenschaftlicher Ebene die fachliche planerische Expertise mit einem für die Kommunikation aller lokalen Akteure geeigneten Format. Mit diesem zunächst ungewöhnlichen Zeitungsformat gelingt es ihm, die Planungs- und Entwicklungsziele allgemein verständlich und den inhaltlichen Transfer angemessen und adressatengerecht zu kommunizieren.“
Innenentwicklung vor Außenentwicklung am Fallbeispiel der Gemeinde Sponheim in Rheinland-Pfalz
Mit der Priorisierung der Innenentwicklung zur Vermeidung des hohen Flächenverbrauches für neue Siedlungsausweisungen entwickelt Torben Hammerle unter Einbeziehung und (Um)Nutzung der Bestandsstrukturen zukunftsfähige Konzepte für das Wohnen mit der sozialen und technischen Infrastruktur in ländlichen Bereichen. Als Fallbeispiel wählt er seine Heimatgemeinde Sponheim im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz, für die in einer Machbarkeitsstudie die Umsetzung der Planungsziele für eine regionalspezifische, ortsangepasste und nachhaltige Entwicklung nachgewiesen wird. Besondere Qualität im Wissenstransfer bezieht die Arbeit aus den Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Kreisverwaltung zum Thema Förderprogramme des Landes zur Dorferneuerung sowie mit der Landesberatungsstelle „Neues Wohnen Rheinland-Pfalz“ zu Themen zukunftsfähiger Wohnformen sowie Aspekten des Wohnumfeldes und der Nachbarschaft. Mit diesem Expertenwissen gelingt ihm eine praxisnahe Erweiterung und Verzahnung mit den wissenschaftlichen Aspekten seiner Masterthesis. Schließlich macht die Arbeit detaillierte planerische Vorschläge zur Schaffung von Orten für Begegnung, Erinnerung und Erholung, wie ein umgestalteter Dorfplatz mit multifunktionaler Fläche oder die architektonische Umnutzung und der Weiterbau zweier Bestandsgebäude am Roseneck und in der Rathausstraße für ein Mehrgenerationenwohnen.
Mit 2. und 3. Platz ausgezeichnete Arbeiten
Fabian Naethbohm (2. Preis) befasste sich in seiner mit 1,0 bewerteten Masterarbeit mit der Anwendung KI-unterstützter Bilderkennung für den Abgleich mit dem vertraglich geschuldeten Bausoll im Mängelmanagement – „einem hochaktuellen Thema mit einer sehr großen Praxisrelevanz“, wie sein betreuender Professor, Dr.-Ing. Axel Freiboth betont. Die Bau- und Immobilienwirtschaft steht am Beginn einer immer stärkeren Nutzung digitaler Werkzeuge und Methoden. Mit Fokus auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bauwesen und die Fortschritte bei der automatisierten Bilderkennung und -identifikation in Bezug auf Mängel sowie die Darstellung des ganzheitlich definierten, vertraglichen Bausolls in BIM-Modellen (Building Information Modeling) entwickelte Fabian Naethbohm in seiner Arbeit ein neues Konzept. Ziel war es, Anforderungen an ein BIM-Modell zu erarbeiten, um ein standardisiertes, ganzheitliches, digitales Bausoll abbilden zu können. Als Praxispartner für seine Masterarbeit konnten die Immobilienabteilung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und die Bauunternehmung Karl Gemünden GmbH & Co. KG gewonnen werden. Derzeit strebt Fabian Naethbohm eine berufsbegleitende Promotion zur Nutzung digitaler Modelle in Zusammenarbeit mit der Technische Universität Braunschweig an.
Die ebenfalls mit 1,0 bewertete Arbeit der Masterabsolventin Ina Weimer (3. Preis) untersucht das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung im Betrieb. Ob der Betriebsrat eine elektronische Zeiterfassung gegen den Willen des Arbeitgebers sogar initiieren kann, ist in Rechtsprechung und Literatur hochumstritten. Nach einer historischen Einordnung der Grundzüge der betrieblichen Mitbestimmung und der Entfaltung der Systematik der Beteiligungsrechte des Betriebsrats rundet die Verfasserin ihre Untersuchung mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung über IT-Tools ab.