Neuregelung der ärztlichen Approbationsordnung: DGIM fordert stärkere Einbeziehung der hausärztlichen Internist
Mitte Juni hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen überarbeiteten Referentenentwurf als Vorlage für eine Gesetzgebung zur ärztlichen Approbationsordnung vorgelegt, die voraussichtlich im Jahr 2027 in Kraft treten soll. Auch wenn der Entwurf vorherige Kritikpunkte zur Ausgestaltung des Medizinstudiums nun aufgreift, sieht die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) nach wie vor Verbesserungsbedarf. So würde weiterhin die hausärztliche Versorgungsrealität durch Internistinnen und Internisten in Deutschland unzureichend abgebildet. Alle Vorschläge hat die DGIM in einer aktuellen Stellungnahme zusammengefasst und den politisch Verantwortlichen zur Verfügung gestellt.
Mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ hat das BMG im Jahr 2017 einen Prozess gestartet, in dessen Rahmen unter anderem die ärztliche Approbationsordnung modernisiert werden soll. Der Mitte Juni publik gewordene, überarbeitete Referentenentwurf ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. „Die vorgelegte Überarbeitung greift wesentliche Kritikpunkte am Vorgängerentwurf auf, was für einen konstruktiven und zielführenden Prozess spricht“, sagt DGIM-Generalsekretär Professor Dr. med. Georg Ertl, Internist und Kardiologe aus Würzburg. Insgesamt soll es im Medizinstudium zukünftig verstärkt um den Erwerb von Kompetenzen in den Bereichen Wissenschaft, Digitalisierung und Interprofessionalität gehen. Zudem soll das medizinische Grundlagenwissen bereits ab dem 1. Semester stärker mit klinischen Inhalten verknüpft werden. „Der Bezug der wissenschaftlichen Basis zur Klinik und zur täglichen Versorgungspraxis macht ihre Bedeutung für eine wissenschaftsorientierte Medizin deutlicher“, so Ertl weiter.
Bedarf für Präzisierung: Allgemeinmedizin ist nicht gleich hausärztliche Versorgung
Gleichzeitig sieht die DGIM jedoch noch Verbesserungsbedarf. „Der aktuelle Entwurf spricht nach wie vor an vielen Stellen von Allgemeinmedizin und meint dabei die hausärztliche Versorgung“, kritisiert Professor Dr. med. Andreas Stallmach aus Jena, der die Stellungnahme als Vorsitzender der Kommission Aus- und Weiterbildung der DGIM mitverfasst hat. „Dabei werden 30 Prozent der hausärztlichen Versorgung heute von hausärztlich tätigen Internistinnen und Internisten erbracht“, so der Jenaer Experte. Um die Versorgungsrealität korrekt abzubilden, müsse sichergestellt werden, dass etwa Blockpraktika im Bereich der hausärztlichen Versorgung auch in internistischen Praxen abgeleistet werden können. Es kämen schließlich mit der verpflichtenden Ausbildung in Praxen rein zahlenmäßig Herausforderungen auf das Gesundheitssystem zu, die selbst unter Einbeziehung der internistischen Hausarztpraxen kaum zu stemmen seien, ergänzt Ertl.
Hochschulambulanzen stärker in die Ausbildung einbeziehen
Der aktuelle Referentenentwurf sieht außerdem vor, dass Hochschulambulanzen zwar an der Studierendenausbildung teilnehmen können, beschränkt aber den Anteil der Ausbildungsplätze auf 10 von 100 und auf zwei Jahre. „Hier fordern wir in Übereinstimmung mit der AWMF und dem Medizinischen Fakultätentag eine Erhöhung auf 30 Prozent, um überhaupt ausreichend ambulante Kapazitäten für die Studierendenausbildung zur Verfügung zu haben“, so DGIM-Experte Stallmach. „Hochschulambulanzen leisten einen wichtigen Beitrag zur Regelversorgung und zeichnen sich durch eine große Nähe zu Forschung und Wissenschaft aus“, erklärt DGIM-Generalsekretär Ertl. Dies seien Benefits, von denen Studierende nur profitieren könnten, da sie sich in Hochschulambulanzen aktuelles Fachwissen aneignen könnten.
Neben den genannten Punkten sieht die DGIM noch weiteren Verbesserungsbedarf, den sie in ihrer aktuellen Stellungnahme ausgeführt hat. „Die Neuregelung der ärztlichen Ausbildung ist seit Langem ein wichtiges Anliegen der Gesundheitspolitik. Wir sind froh, dass der Bundesgesundheitsminister dieses nun angeht, und wollen mit unserer Stellungnahme zum Gelingen des Projektes beitragen“, sagt DGIM-Generalsekretär Ertl abschließend.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier: https://www.dgim.de/fileadmin/user_upload/PDF/Publikationen/Stellungnahmen/20230719_Stellungnahme_Aerztliche_Approbationsordnung.pdf
Bei Veröffentlichung Belege erbeten.
Sie finden diese Meldung auch online unter: https://www.dgim.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/
Ihr Kontakt für Rückfragen:
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V.
Dr. Andreas Mehdorn
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-313
E-Mail: mehdorn@medizinkommunikation.org
www.dgim.de