Mehr Demokratie: Die neue Grundordnung der UdK Berlin
Die neue Grundordnung der UdK Berlin bekennt sich zu studentischer Teilhabe durch neue studentische Vizepräsidentschaft und begrenzt die Amtszeiten der künftigen Universitätsleitungen.
Der Hochschulrat der Universität der Künste Berlin hat am 25. August 2023 die neue Grundordnung der UdK Berlin bestätigt. Nachdem der Erweiterte Akademische Senat in seiner letzten Sitzung des Sommersemesters am 13. Juli 2023 die Grundordnung verabschiedete, hat nun auch der Hochschulrat der UdK Berlin ein klares Zeichen für mehr studentische Teilhabe gesetzt: Als erste Hochschule des Landes wird die UdK Berlin eine studentische Vizepräsidentschaft einrichten. Somit gibt es voraussichtlich ab den nächsten Wahlen an der UdK Berlin im Jahr 2025 neben der Position des *r Präsidenten*in und den zwei Vizepräsident*innen ein*e zusätzliche studentische Vizepräsidentschaft.
Die studentische Vizepräsidentschaft war eines der zentralen Ziele, für das sich der Präsident der UdK Berlin Prof. Dr. Norbert Palz während seiner Kandidatur vor vier Jahren eingesetzt hatte: „Es ist ein kraftvolles Signal, dass sich unsere Universität so klar für die studentische Beteiligung im Präsidium ausspricht. So werden Studierende künftig in der Hochschulleitung aktiv und gleichberechtigt mitwirken.“
Eine weitere Neuerung ist die Amtszeitbegrenzung des*der Präsidenten*in und des*der Kanzler*in auf maximal zwei Amtszeiten (bislang unbegrenzt). „Mir ist die Begrenzung der Amtszeiten der Leitungspositionen besonders wichtig, um die notwendige Erneuerung der Universität der Künste zu stärken, und so freue ich mich, dass die Gremien auch diesen Punkt mit ihren Beschlüssen bestätigen,“ kommentiert Prof. Dr. Norbert Palz.
Die Neuerungen der Grundordnung der UdK Berlin im Überblick:
studentische Vizepräsidentschaft
Begrenzung der Amtszeiten Präsident*in und Kanzler*in
Umbau des Präsidiums zu Kollegialorgan
Einführung Beauftragte*r für Diversity
Einführung Beauftragte*r für Studierende mit chronischen Erkrankungen
Verändertes Verfahren zur Wahl der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Die Grundordnung einer Universität legt Regeln für die Ausgestaltung der Hochschulstrukturen und der akademischen Selbstverwaltung fest. Die Änderung ist durch die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 notwendig geworden.
Im nächsten Schritt wird die Grundordnung der UdK Berlin zur rechtlichen Prüfung an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Pflege und Gesundheit gegeben. Die Universität der Künste Berlin ist zuversichtlich, dass die Senatsverwaltung den von den Gremien der Universität beschlossenen Regelungen positiv gegenübersteht, sodass die Grundordnung baldmöglich in Kraft treten kann.
Trang Vu
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