Für die Menschen und für die Forschung – Nutzung von Patientendaten soll erleichtert werden
Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat im Landtag angekündigt, die medizinische Spitzenforschung im Land mit einem leichteren Zugang zu Patientendaten unterstützen zu wollen.
Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat heute (21. September 2023) im Landtag angekündigt, die medizinische Spitzenforschung im Land mit einem leichteren Zugang zu Patientendaten unterstützen zu wollen. Umgesetzt werden soll dieses durch eine Änderung des Landeskrankenhausgesetzes, an der die Landesregierung derzeit arbeite. So könnten medizinische Daten in Zukunft leichter aber datenschutzrechtlich sicher für die Wissenschaft und die medizinische Forschung ausgewertet und genutzt werden.
„Spitzenforschung in der Medizin schützt die Menschen. Spitzenforschung funktioniert aber nur mit einer gesicherten Datenlage. Wie wichtig das ist, ist in der Corona-Zeit sehr deutlich zutage getreten. Ohne die schnellen Forschungsaktivitäten auf höchstem Niveau, ohne die gute Vernetzung und auch ohne die Daten aus der einzigartigen Greifswalder SHIP-Studie wäre die Bekämpfung der Pandemie so nicht möglich gewesen. Diese Hürden wollen wir nun beseitigen“, sagte Martin.
Derzeit müssen Patientinnen und Patienten einer Datennutzung durch die Wissenschaft noch explizit zustimmen. Künftig wollen wir eine Widerspruchslösung einführen. Das heißt für die Nutzung der Daten soll es Voraussetzung sein, dass die Patientinnen und Patienten nicht widersprochen haben. Sie behalten jederzeit das Recht, ihr Einverständnis zu versagen. Die Daten werden weiterhin so schnell wie möglich pseudonymisiert und anonymisiert.
„Bislang ist es für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schwer, die ungemein hilfreichen und täglich zu tausenden im Land erhobenen medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten in ihre Arbeit einfließen zu lassen. Ich habe das Thema daher gemeinsam mit der Gesundheitsministerin und mit Vertreterinnen und Vertretern unserer Universitätsmedizinen, der Bundesregierung, dem Sozialministerium, dem Landesdatenschutzbeauftragten und der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates beraten. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine erweiterte Nutzung von Patientendaten –unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen - sicher umzusetzen ist und einen wichtigen Beitrag für die Gesundheitsforschung leisten kann“, so Martin.