Wissenschaftsrat befürwortet Promotionsrecht der HAW Hamburg
Meilenstein für die anwendungsorientierte Forschung in der Metropolregion:
Positives Votum des Wissenschaftsrats ermöglicht der HAW Hamburg künftig eigenständige Promotionen unter dem Dach einer Research School.
Der Weg für ein eigenständiges Promotionsrecht forschungsstarker Bereiche der HAW Hamburg ist frei: Heute gab der Wissenschaftsrat bekannt, dass er das von der HAW Hamburg vorgelegte Konzept positiv begutachtet hat. Dieses sieht drei Promotionsprogramme unter dem Dach einer Research School vor: „Interdisziplinäre Sozial- und Gesundheitsforschung“, „Computational Engineering and Applied Data Science“ sowie „Sustainable Technologies and Systems“. Die geplante „Research School“ der HAW Hamburg stelle eine geeignete organisatorische Struktur für die Ausübung eines eigenständigen Promotionsrechts dar, heißt es in der Pressemitteilung des Wissenschaftsrats. Eine künftige Zusammenarbeit zwischen den drei Promotionsprogrammen biete außerdem großes Innovationspotenzial. Die Laufzeit für das Promotionsrecht ist zunächst auf acht Jahre befristet. Danach erfolgt eine erneute Begutachtung.
„In gleich drei Zukunftsfeldern hat sich die HAW Hamburg mit Spitzenforschung um das eigenständige Promotionsrecht hochverdient gemacht“, kommentiert Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank. „Computational Engineering, interdisziplinäre Gesundheitsforschung und nachhaltige Technologien – das sind Themen am Puls der Zeit, zu denen junge Doktorandinnen und Doktoranden künftig an der HAW Hamburg forschen werden. Ein Riesenerfolg für die Hochschule und ein großer Gewinn für die Forschungs-landschaft in Hamburg. Ich danke dem Wissenschaftsrat für die Begutachtung und gratuliere der HAW Hamburg und allen Beteiligten zu dieser tollen Leistung!“
„Heute ist ein sehr guter Tag für den Wissenschaftsstandort Hamburg“, ordnet die Präsidentin der HAW Hamburg, Prof. Dr. Ute Lohrentz, das positive Gutachten des Wissenschaftsrats ein. „Der Bedarf an praxisbezogenen Erkenntnissen aus der Wissenschaft ist enorm. Die Gesellschaft braucht innovative und nachhaltige Beiträge, gerade zu Fragen der Energiewende und des Klimaschutzes, der Datenanalyse oder der sozialen Teilhabe und Gesundheit. Genau die sind von unseren hochqualifizierten Nachwuchskräften in den drei Promotionsprogrammen zu erwarten. Heute ist auch ein sehr guter Tag für unsere Hochschule. Denn sie wird nun noch attraktiver für junge Menschen, die die Zukunft mitgestalten wollen. Mein besonderer Dank gilt dem Vizepräsidenten für Forschung und Transfer, Prof. Peter Wulf, seinem Team und allen Beteiligten, die diesen einzigartigen Erfolg möglich gemacht haben.“
„Ich freue mich sehr, dass wir den Wissenschaftsrat mit unserer Forschungsstärke und dem Hamburger Konzept einer Research School als neues Organisationsmodell für ein eigenständiges Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften überzeugen konnten“, sagt der Vizepräsident für Forschung und Transfer der HAW Hamburg, Prof. Dr. Peter Wulf. „Dies wird den Wissenschaftsstandort Hamburg nachhaltig bereichern. Nun gilt es, die Rückmeldungen des Wissenschaftsrats zügig aufzugreifen und das Promotionsrecht für die HAW Hamburg gemeinsam mit Senat, Wissenschaftsbehörde und Bürgerschaft erfolgreich zu etablieren.“
In den vergangenen Jahren haben in mehreren Bundesländern Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FHen/HAWen) Zugang zu einem eigenständigen Promotionsrecht erhalten. Zuvor besaßen in Deutschland in der Regel nur staatliche und teilweise private Universitäten das Promotionsrecht. FHen/HAWen konnten ihre Vorhaben bislang ausschließlich über die sogenannte kooperative Promotion realisieren, bei der eine weitere promotionsberechtigte Hochschule, meistens eine Universität im In- oder Ausland, eingebunden ist. Das war bislang auch bei der HAW Hamburg der Fall.
Die HAW Hamburg hat ihr Konzept für ein bereichsbezogenes Promotionsrecht im November 2022 vorgelegt. Es folgte ein zweitägiger Ortsbesuch einer Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats im März 2023. In Auftrag gab die Begutachtung die Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB). Das Ergebnis bildet einen Meilenstein in der Roadmap zur Weiterentwicklung der Promotionsstrukturen der HAW Hamburg, wie sie im Koalitionsvertrag 2020-2025 des Hamburger Senats festge-halten wurde. Zu den nächsten Schritten gehört, das Hamburgische Hochschulgesetz zu ändern und das Promotionsrecht für die geplante Research School bei der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zu beantragen.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Weitere Informationen:
http://www.wissenschaftsrat.de/download/2023/1532-23.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Stellungnahme des Wissenschaftsrats zu einem fachrichtungsgebundenen Promotionsrecht für die HAW Hamburg