Urteil gefährdet Tumorpatient:innen: DEGRO warnt vor drastischen Einschnitten in der klinischen Strahlentherapie
Nicht jede Klinik hat einen Versorgungsauftrag für die Erbringung strahlentherapeutischer Leistungen, dennoch haben bisher viele Kliniken ohne expliziten Auftrag die Versorgung von Tumorpatient:innen mit einer Strahlentherapie sichergestellt. Durch ein Urteil des Bundessozialgerichts von Ende August ist das nun nicht mehr möglich. Die DEGRO befürchtet jetzt Kapazitätsengpässe und eine strahlentherapeutische Unterversorgung von Menschen mit Tumorleiden in einigen Regionen. Insbesondere Krebspatient:innen in der Palliativphase werden die Leidtragenden dieses dramatischen Einschnitts sein, so die Befürchtung.
Am 29. August hat das Bundessozialgericht ein Urteil gefällt, dem zufolge ein Krankenhaus, das keinen Versorgungsauftrag für die Erbringung strahlentherapeutischer Leistungen hat, diese auch nicht mehr stationär erbringen und abrechnen kann (Verhandlung B 1 KR 18/22 R). Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie e.V. (DEGRO) gefährdet dieses Urteil die Versorgung von Tumorpateint:innen in einigen Regionen Deutschlands. „Die klinische Strahlentherapie stellt eine wichtige Säule in der Versorgung von Menschen mit Krebs dar, diese einzureißen, kostet Menschenleben“, mahnt DEGRO- Präsidentin, Univ.-Prof. Dr. Mechthild Krause, Dresden.
In Deutschland werden pro Jahr etwa 350.000 Strahlentherapieleistungen erbracht (Medenwald et al., Strahlenther Onkol 2021), nur knapp 20 Prozent davon stationär. „In der Strahlentherapie können viele Leistungen amubulantisiert werden und wurden es bereits. Dennoch muss auch eine flächendeckende klinische Versorgung aufrecht erhalten werden. Denn gerade Krebspatient:innen mit fortgeschrittener Erkrankung sind häufig nicht ausschließlich im ambulanten Setting zu versorgen, wir reden letztlich über schwerstkranke Menschen“, erklärt die Expertin. „Bei Bedarf muss daher weiterhin die Möglichkeit bestehen, eine Patientin oder einen Patienten stationär behandeln zu können.“
Außerdem erfolge die Behandlung in den meisten Fällen multimodal, d. h. verschiedenen Therapien wie beispielsweise die Chemo- und die Strahlentherapie werden kombiniert. „Unserer Ansicht nach gehört die Strahlentherapie zu Basisversorgung von Tumorpatient:innen, und zwar ebenso wie die internistische Onkologie mit der Chemotherapie oder die Tumorchirurgie. Alle Behandlungen greifen ineinander und werden synergistisch angewendet. In den Kliniken finden Tumorboards statt, bei denen die verschiedenen Disziplinen gemeinsam auf die Patient:innen schauen und die individuell erfolgversprechendste Therapieabfolge festlegen“, erläutert Univ.-Prof. Dr. Stephanie Combs, München, Pressesprecherin der DEGRO. „Diese Besonderheit der Krebsmedizin rettet nachweislich Menschenleben, droht nun aber durch die geltende Rechtslage ausgehebelt zu werden. Wir empfinden das als großen Rückschlag.“
De facto haben viele Kliniken keinen erforderlichen Versorgungsauftrag mehr und werden nun, nach dem Urteil, nicht weiter die klinische, strahlentherapeutische Versorgung aufrechterhalten können.
Große Sorge bereitet der DEGRO die Frage, ob der Bedarf an strahlentherapeutischer Versorgung dann überhaupt noch in allen Bundesländern in einem ausreichenden Maße gedeckt werden könne. „Wir sehen die Gefahr, dass die Strahlentherapie in bestimmten Situationen ausgesetzt, verzögert, schlimmstenfalls sogar gar nicht als wichtige Behandlungsoption mehr angeboten wird, einfach weil die klinischen Strukturen zerschlagen wurden. Es ist sehr wichtig, ein gesundes Maß zwischen einer für die Behandlungsqualität förderlichen Zentralisierung der interdisziplinären onkologischen Therapien und der Bereitstellung ausreichender stationärer Kapazitäten für die Strahlentherapie in allen Bundesländern zu finden“, erklärt DEGRO-Präsidentin Prof. Krause.
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