Drei Jahre UFI-Code: Wichtige Information, schneller medizinischer Rat
Erfahrungsaustausch bei der 14. Nutzerkonferenz für Produktmeldungen am Bundesinstitut für Risikobewer-tung (BfR)
Was tun, wenn mein Kind Abflussreiniger getrunken hat? Um schnell und richtig handeln zu können, muss die genaue Rezeptur vorliegen. Deshalb gibt es für als gefährlich einge-stufte Produkte eine Mitteilungspflicht. Der UFI-Code (Unique Formula Identifier/ Rezep-turidentifikator) auf dem Etikett erlaubt den Giftinformationszentren der Bundesländer die schnelle und eindeutige Identifizierung des Produktes und den Zugriff auf die genaue Re-zeptur, die als Betriebsgeheimnis nicht auf der Verpackung zu finden ist. Am 15. November 2023 findet die 14. Nutzerkonferenz zu den Produktmitteilungen am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin statt. Neben dem BfR stellen die Europäische Chemika-lienagentur (ECHA) und Giftinformationszentren (GIZ) aus Belgien und Deutschland ihre Erfahrungen vor. „Im Notfall können Betroffene und medizinische Einrichtungen mit Hilfe des Codes schnell Auskunft über das Vergiftungsrisiko und die beste medizinische Versor-gung erhalten“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „So kann der UFI-Code im Ernstfall Leben retten.“ Im Mittelpunkt der Nutzerkonferenz stehen die Herausforde-rungen, die mit dem Erstellen und Übermitteln der Mitteilungsdossiers verbunden sind. Dabei auftretende Probleme werden anhand praktischer Beispiele veranschaulicht und diskutiert.
14. BfR-Nutzerkonferenz zu Produktmeldungen:
Wann: Mittwoch, 15. November 2023 | 10:00-17:00 Uhr
Anmeldung: Bis Mittwoch, 10. November 2023 unter
https://www.bfr-akademie.de/deutsch/14-bfr-nutzerkonferenz.html
Zielgruppe: Vertreterinnen und Vertreter von Industrie, Behörden und Giftinformationszentren (alle Vorträge werden simultan ins Englische übersetzt).
Zum Programm:
https://www.bfr-akademie.de/media/wysiwyg/2023/NKP_2023/Programm.pdf
Link zur BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“:
https://www.bfr.bund.de/de/apps_vergiftungsunfaelle.html
Chemische Produkte wie zum Beispiel Waschmittel, Farben und Klebstoffe enthalten oft Bestandteile, die als gefährlich eingestuft sind. Unfälle damit können jederzeit und überall passieren - vor allem mit Kleinkindern. Erster Kontakt bei einem Vergiftungsunfall ist häufig ein Giftinformationszentrum. Oftmals kann das Produkt dort jedoch anhand des Namens nicht eindeutig einer Rezeptur zugeordnet werden. Der 16-stellige UFI-Code aus Ziffern und Buchstaben auf dem Etikett des Produkts erlaubt dem Giftinformationszentrum die eindeu-tige Identifizierung. In der Datenbank sind wichtige Informationen über Inhaltsstoffe und Eigenschaften des Produktes hinterlegt, die dann eine gezielte medizinische Beratung er-möglichen.
Alle Haushaltsprodukte und gewerblich genutzten Produkte, die als gefährlich eingestuft sind, müssen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen UFI-Code tragen. Ab dem Jahr 2025 wird der UFI-Code auch für Produkte Pflicht, die bereits vor der Einführung des UFI-Codes im Januar 2021 im jeweiligen nationalen Verfahren gemeldet wurden. Rein industriell genutzte Produkte müssen ab dem 1. Januar 2024 einen UFI-Code tragen. Dieser kann alter-nativ auch lediglich im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden. Unternehmen sollten dem BfR auch Produkte melden, die nicht als gefährlich eingestuft sind, und diese mit einem UFI-Code versehen. Diese freiwillige Mitteilung unterstützt die Giftinformationszentren dabei, auch bei Unfällen mit diesen Produkten gezielt und schnell beraten zu können.
Mit dem UFI-Generator auf der ECHA-Website können Unternehmen einen UFI-Code er-zeugen. Die zugehörige Produktmitteilung erfolgt im europäisch harmonisierten PCN-Format (engl.: PCN = Poison Centres Notification). Auf der BfR-Nutzerkonferenz soll es auch um die Klärung offener Fragen und die Qualitätssicherung der Produktmitteilungen im PCN-Format gehen. Als Hilfestellung hat das BfR das PCN-Verfahren auf seiner Website ausführlich be-schrieben und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Produktmitteilungen veröffentlicht.
Das BfR ist die für Deutschland zuständige Stelle für die Entgegennahme von Produktmittei-lungen gemäß Artikel 45 und Anhang VIII der europäischen CLP-Verordnung sowie § 10 des nationalen Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes. Die eingereichten Daten werden am BfR validiert und anschließend den sieben Giftinformationszentren der Länder für die medizini-sche Notfallberatung zur Verfügung gestellt.