Wissenschaftliche Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten dringend stärken – für eine bessere Patientenversorgung
Studien interpretieren können, medizinische Leitlinien anwenden, Registerdaten erfassen, Statistiken verstehen – die Anforderungen an die Ärzteschaft werden immer komplexer. Um das geballte und sich rasant ändernde Wissen neu einordnen, bewerten und Quellen nachprüfen zu können, brauchen Medizinerinnen und Mediziner eine hohe Wissenschaftskompetenz. Diese müssten sie eigentlich in der Aus-, Fort- und Weiterbildung erwerben. Doch daran hapert es. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) fordert deshalb, die Vermittlung der Wissenschaftskompetenz im Studium und in der Fort- und Weiterbildung zu stärken und einheitliche Vorgaben zu machen.
Eine wissenschaftliche Grundausbildung ist für alle klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzte essenziell, um aus der Informationsflut in der medizinischen Fachliteratur neue Entwicklungen in Diagnostik und Therapie identifizieren und einordnen zu können. „Methodisch-wissenschaftliche Grundkenntnisse stellen eine Bedingung für die Anwendung Evidenzbasierter Medizin dar“, sagt Professor Dr. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF.
Wissenschaftliche Kompetenz bereits im Medizinstudium fördern
Befragungen von Studierenden deutschlandweit zeigen noch immer, dass sie die wissenschaftliche Kompetenz im Studium nicht ausreichend gefördert sehen. Ebenso wird berichtet, dass Ärzte in der Versorgung oft Probleme haben, Forschungsbefunde richtig zu lesen.
„Als AWMF begrüßen wir, dass die wissenschaftliche Ausbildung durch die neue Approbationsordnung intensiviert werden soll, indem eine bestimmte Zeit für eine Forschungsarbeit eingeräumt wird“, betont Treede. Wie die Stärkung der Wissenschaftskompetenz im Medizinstudium gehen kann, zeigt die Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg bereits heute: In einem Modellstudiengang werden dort wissenschaftliche Kompetenzen der Medizinstudierenden gefördert.
Im Modellstudiengang MaReCuM ist ein obligatorischer Leistungsnachweis „Wissenschaftliches Arbeiten“ implementiert. Hier muss der Besuch von Veranstaltungen zur Literaturrecherche, Evidenzbasierten Medizin (Einführung), guten wissenschaftlichen Praxis, kritischen Beurteilung von wissenschaftlicher Evidenz und zu wissenschaftlichem Schreiben nachgewiesen werden. In einer Forschungsarbeit müssen die Studierenden abschließend eine eigene wissenschaftliche Leistung erbringen. Laborpraktika, Versuchsplanung, Biomathematik, Epidemiologie und Evidenzbasierte Medizin in der Klinik runden das Curriculum ab.
„Durch frühe Forschungserfahrungen im Studium kann das Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten geweckt werden, was auch den Nachwuchsmangel in der medizinischen Forschung lindern könnte. Deshalb fordern wir als AWMF, die Vermittlung von wissenschaftlichen Kompetenzen im Medizinstudium zu fördern“, betont Treede.
Vermittlung von Wissenschaftskompetenz für den klinischen Alltag auch in der Weiterbildung erforderlich
Derzeit wird die Wissenschaftskompetenz auch in den Weiterbildungsordnungen nicht adäquat abgebildet. „Als Wissens- aber nicht Handlungskompetenz werden allgemein nur ethische, wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen ärztlichen Handelns genannt“ betont Professor Dr. med. Erika Baum, Vorsitzende der Ständigen Kommission Qualitätsentwicklung in Forschung und Lehre der AWMF.
Aus Sicht der Expertin reicht dies nicht aus. „Ärztinnen und Ärzte müssen fähig sein, Daten aus dem Versorgungsalltag wissenschaftlich aufbereiten zu können, damit sie für die Forschung nutzbar werden – nicht nur an Universitätsklinika sondern flächendeckend“, so Baum. Das sei wichtig, da Registerstudien oder Forschungspraxisnetze helfen, Innovationen zu generieren und die Qualität von Behandlungen zu prüfen, die dann wiederum die Patientenversorgung verbessern.
Dafür müssen jedoch Forschungszeiten für die ärztliche Weiterbildung, beispielsweise Clinician Scientist-Programme (CSP) durch alle Landesärztekammern gleichermaßen einheitlich anerkannt werden. In der Praxis sieht das anders aus. Es gibt kein einheitliches Vorgehen, ob und wie wissenschaftliche Tätigkeit anerkannt wird. Einige Ärztekammern sind großzügig, wenn der Gesamtrahmen eine sinnvolle Strukturierung der Weiterbildung zeigt, andere schließen Zeiten wissenschaftlicher Tätigkeit ohne direkten Patientenkontakt kategorisch aus.
„Kurzfristig fordern wir, dass generell 6 Monate im Bereich klinischer Forschung oder Versorgungsforschung auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden. Zusätzlich sind Zeiten anzusetzen, die spezifische Kompetenzen der jeweiligen Weiterbildungsordnung im Rahmen des CSP berücksichtigen, beispielsweise Forschung zu allergischen Erkrankungen, welche die Kompetenzen der Allergologie stärken und fördern“, so Baum. Je nach Programm können dies bis zu 24 Monate mit überwiegend forschungsorientierter Tätigkeit sein.
Nur wenn die Verbindung von Forschung, Lehre und Versorgung gelinge, können die Patientinnen und Patienten bestmöglich und wissenschaftlich fundiert behandelt werden, sind sich die Experten einig.
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