Forschungsergebnisse zu grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle kann auch grenzüberschreitende Auswirkungen haben: Da Deutschland das europäische Land mit den meisten Nachbarstaaten ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Verlauf des Verfahrens mögliche Endlagerstandorte in unmittelbarer Grenznähe untersucht werden. In diesen Fällen muss auch die Öffentlichkeit im benachbarten Ausland informiert und in das Suchverfahren einbezogen werden.
Doch worauf ist dabei zu achten? Wie kann die ausländische Öffentlichkeit so einbezogen werden, dass das Verfahren rechtskonform ist und den Betroffenen in den Grenzregionen gerecht wird? Um diesen Fragen nachzugehen, hat das BASE das Forschungsvorhaben „Herausforderungen und Erfolgsfaktoren bei grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren (HErüber)“ beauftragt. Durchgeführt wurde es vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) und dem Öko-Institut.
Forschung in mehreren Etappen
Um die Fragestellungen zu bearbeiten, hat das Forschungsteam die wissenschaftliche Literatur und die rechtlichen Grundlagen zur grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung analysiert und untersucht, wie grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei anderen Planungs- und Infrastrukturvorhaben ablief. Außerdem hat das Forschungsteam in fünf an Deutschland angrenzenden Regionen Erfahrungen und Erwartungshaltungen mit Blick auf die Beteiligung an der deutschen Endlagersuche exemplarisch untersucht.
Empfehlungen zur Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Forschungsergebnisse schaffen für das BASE eine wertvolle Grundlage für die Umsetzung des Standortauswahlverfahrens. Dargelegt wird etwa, zu welchen Zeitpunkten im Verfahren und im Rahmen welcher Formate die Öffentlichkeit grenzüberschreitend zu beteiligen ist. Andere Aspekte bedürfen dagegen einer vertieften Betrachtung wie etwa die Frage, nach welchen Kriterien die Betroffenheit von ausländischen Bürger:innen zu definieren ist.
Aus den Fall- und Regionalstudien ergeben sich darüber hinaus praxisorientierte Empfehlungen zur Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Beteiligung, etwa zu den Stellungnahmeverfahren und Erörterungsterminen. Auch für die Regionalkonferenzen gibt es konkrete Empfehlungen, beispielsweise, wie deren Ausdehnung ins benachbarte Ausland definiert werden kann oder welche Strukturen für einen effektiven Einbezug ausländischer Bürger:innen wichtig sein können.
Erfahrungen und Erwartungen einbeziehen
Die Forschungsergebnisse zeigen, dass die Standortsuche in den meisten untersuchten Regionen trotz des sensiblen Themas noch nicht bekannt ist. Auch wird deutlich, wie wichtig es ist, Sprachbarrieren mit Dolmetsch-Angeboten und Übersetzungen von Dokumenten zu überwinden und die lokalen Akteure in benachbarten Grenzregionen möglichst frühzeitig zu informieren.
Darüber hinaus gilt für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, dass die kulturellen Verschiedenheiten zu beachten sind. Die Forschungsergebnisse zeigen deutlich auf, dass aufgrund unterschiedlicher soziokultureller Rahmenbedingungen in den Nachbarländern die Erwartungen an die Beteiligung bei Planungsverfahren variieren. Dies sollte bei der Ausgestaltung der Beteiligung unbedingt berücksichtigt werden, um Spannungen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Die Kenntnis der politischen Rahmenbedingungen sowie der Verwaltungsstrukturen und gewachsenen Akteurskonstellationen in den Nachbarstaaten sind hierfür eine wichtige Voraussetzung. Zugleich gilt es, das rechtlich verankerte Gebot des gleichwertigen Einbezugs der Nachbarstaaten nicht zu beeinträchtigen.
Weitere Informationen zum Forschungsvorhaben HErüber sowie der vollständige Abschlussbericht können auf der Website des BASE ab sofort eingesehen werden: https://www.base.bund.de/DE/themen/fa/sozio/documents/HErueber.html