Gerichtsurteil um Diabetesberatung: Wichtiges Zeichen für qualitativ hochwertige Patientenversorgung
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat einen Prozess um die Weiterbildung zur Diabetesberatung gewonnen. Das Gericht entschied, dass die beworbene Ausbildung eines Fitnessanbieters nicht wie behauptet staatlich, branchenweit und international anerkannt sei, was als irreführend betrachtet wurde. Das Urteil betont die Qualitätsmerkmale und komplexe interdisziplinäre Weiterbildungsordnung nach DDG Standards. Die DDG und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) sehen dies als Schutz vor Qualitätsverlust in der Diabetesversorgung durch eine Verwässerung der Weiterbildung.
Diabetes ist eine komplexe Stoffwechselerkrankung, die von den Betroffenen viel abverlangt. Um Komplikationen und Folgeerkrankungen zu verhindern, müssen sie besonderes Augenmerk auf ihren Lebensstil und eine dauerhaft gute Stoffwechseleinstellung legen. „Die Diabetesberatung ist dabei ein sehr wichtiger und unverzichtbarer Baustein in der Versorgung von Menschen mit Diabetes“, so Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender des Ausschusses „Qualitätssicherung, Schulung & Weiterbildung“ (QSW) der DDG. „Mit ihr steht und fällt der Therapieerfolg. Es ist daher essenziell, die Weiterbildung zur*zum Diabetesberaterin und -berater oder Diabetesassistentin und -assistenten hohen Qualitätsstandards zu unterwerfen, damit diese Patientinnen und Patienten aktuelle und wissenschaftlich valide Informationen an die Hand geben können.“
Umso bedeutender ist das aktuelle Gerichtsurteil hinsichtlich der Verwendung des Qualifizierungsbegriffs „Diabetesberatung“. „Wir sehen zunehmend Anbieter auf dem Markt, die im Bereich Diabetes ihre Dienste anbieten. Besonders kritisch wird es, wenn Weiterbildungen angeboten werden, die vermeintlich staatlich anerkannt sowie branchenweit und international akzeptiert sind und damit eine Qualität suggerieren, die aus unserer Sicht nicht gegeben ist“, betont Müller-Wieland. Das Urteil habe daher eine klare Signalwirkung an Anbieter und schütze auch Betroffene. „Es ist schlicht unmöglich, innerhalb von wenigen Monaten und einer wöchentlichen Lernzeit von ein paar Stunden eine ausreichende Expertise in der Diabetesberatung aufzubauen. Dem steht eine Weiterbildungszeit mit insgesamt rund 1800 Stunden als Theorie-, Praxis- und Selbstlernzeit in der Weiterbildungsordnung zur Diabetesberatung DDG gegenüber“, führt Müller-Wieland aus. Dieser Weiterbildungsumfang sei auch zwingend notwendig, um die Teilnehmenden ausreichend in psychologischer Betreuung, Ernährungsberatung, in der Handhabung der modernsten technischen Geräte bis hin zum individualisierten Diabetesmanagement zu qualifizieren.
Seit 40 Jahren bietet die DDG die Weiterbildung zu Diabetesberater*innen und Diabetesassistent*innen an und hat damit einen großen Erfahrungsschatz aufgebaut. Die Weiterbildung unterliegt strengen Qualitätsanforderungen und wird regelmäßig an neueste Erkenntnisse aus Forschung und Praxis angepasst. Die Referierenden weisen eine diabetologische Expertise und entsprechendes Fachwissen aus. Aktuell hat die DDG ihre Weiterbildungen für Diabetesassistent*in und Diabetesberater*in DDG neu aufgesetzt und beide Weiterbildungen unter dem neuen Begriff „Diabetesedukation DDG“ zusammengeführt. Die Kompetenzbereiche der*des Diabetesassistent*in, die bislang auf Typ-2-Diabetes ausgerichtet waren, werden nunmehr um Kenntnisse zum Typ-1-Diabetes und Gestationsdiabetes erweitert, um der Versorgungswirklichkeit besser gerecht zu werden. „Eine wichtige Voraussetzung für diese zertifizierte Weiterbildung ist ein reglementierter Gesundheitsfachberuf und der Nachweis einer Tätigkeit in einem diabetologischen Team“, erklärt Kathrin Boehm, stellvertretende Vorsitzende des VDBD und Diabetesberaterin DDG. „Damit muss schon im Vorfeld eine für den Diabetes relevante Expertise mitgebracht werden.“ Darüber hinaus ist die Weiterbildung „Diabetesedukation DDG“ in der Diabetologie voll anerkannt und erfüllt die Voraussetzungen für die Abrechnungsfähigkeit der diabetologischen Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigungen durch die Struktur- und Versorgungsverträge. „Mit dem VDBD steht dieser Berufsgruppe auch ein eigener Berufsverband zur Verfügung, der sie berufspolitisch vertritt, sowie zertifizierte Fortbildungen anbietet“, ergänzt Boehm.
Weitere Informationen zu den Angeboten der DDG zur Diabetesedukation sowie Anmeldemöglichkeiten sind unter www.ddg.info/diabetesedukation verfügbar.
Die Pressemitteilung finden Sie hier: DDG gewinnt Gerichtsurteil um Diabetesberatung: Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V.