Akkreditierungsrat behandelt 233 Anträge auf Programm- und Systemakkreditierung
Der Akkreditierungsrat ist am 05./06.12.2023 zu seiner 119. Sitzung zusammengekommen, die virtuell stattgefunden hat.
Er hat über 233 Anträge entschieden, von denen 227 auf Programmakkreditierungen mit insgesamt 503 Studiengänge entfallen sind. Ein Antrag wurde negativ beschieden, ein weiterer wurde vertagt; den übrigen Studiengängen hat der Akkreditierungsrat einen guten Qualitätsstandard bescheinigt.
Zur weiteren Entscheidung lagen dem Akkreditierungsrat sechs Anträge auf Systemakkreditierung vor. Fünf Hochschulen können nun aufgrund einer erfolgreichen Erst- oder Reakkreditierung über die kommenden acht Jahre ihre Studiengänge eigenständig akkreditieren. Bei einer Hochschule hat der Akkreditierungsrat die gelungene Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen bestätigt.
In seiner thematischen Analyse zu „Auflagen in der Programmakkreditierung nach neuem Recht“ hat der Akkreditierungsrat dargelegt, dass sich das Aufkommen von Auflagen vom Regelfall zur Ausnahme entwickelt hat. Waren in einer Stichprobe von 2017/2018 noch 84 % aller akkreditierten Studiengänge mit Auflagen versehen, so sind es nun auf der Datenbasis von 4.049 nach neuem Recht akkreditierten Studiengängen lediglich noch 31 %. „Dieses Ergebnis bestätigt auf eindrucksvolle Weise, dass unser Akkreditierungssystem wirkungsvoll ist und die Hochschulen die Freiräume, die ihnen das neue Recht zur Entwicklung ihrer Studiengänge bietet, wahrnehmen“, sagt der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat. Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
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