Zukünftig nun doch Hammerexamen im Medizinstudium?
Berlin, 20. Dezember 2023 · Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) warnt vor einer Beschlussfassung um der Beschlussfassung willen.
Aktuell kursiert ein neuer Referentenentwurf der Ärztlichen Approbationsordnung, der gerüchteweise Mitte Januar im Bundeskabinett verhandelt werden soll. Die AWMF warnt ausdrücklich davor, diesen unnötig komplizierten (150 Paragraphen auf 147 Seiten gegenüber der Approbationsordnung von 2002 mit 44 Paragraphen auf 64 Seiten), unnötig teuren und die Studienbedingungen eher verschlechternden Entwurf in die Beratung der Länder zu geben.
Der Entwurf enthält nach wie vor etliche Mängel, die schon mehrfach von den Expertinnen und Experten aus den medizinischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften moniert wurden. Dazu gehört unter anderem die Verschiebung des ersten Examens hinter das 6. Semester. So entsteht ein neues Hammerexamen, das den kompletten Stoff aus 6 Semestern umfassen soll.
Hierzu und zu zahlreichen anderen Punkten hatten die Fachleute aus den Fachgesellschaften in den vergangenen Jahren mehrfach alternative Vorschläge unterbreitet, mit denen die grundlegenden Zielsetzungen des Masterplans Medizinstudiums 2020 erreicht werden können, ohne dass dabei Aufwand und Kosten unnötig explodieren. Diese Vorschläge würden das Studium inhaltlich verbessern und dabei die Studierfähigkeit erhalten, sind aber im aktuellen Entwurf nicht umgesetzt. „Mittlerweile entsteht bei uns der Eindruck,“ so Prof. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF, „dass es vor allem darum geht, den Beschluss vom Tisch zu bekommen, so dass der Rat von Fachleuten deswegen nicht mehr berücksichtigt wird.“
Die AWMF hat volles Verständnis dafür, dass im Ministerium das dringende Bedürfnis besteht, die seit 3 Legislaturperioden unter jeweils unterschiedlichen Leitungen des Hauses diskutierte Reform des Medizinstudiums endlich umzusetzen. Dies dürfe aber nicht dazu verleiten einen Beschluss nur um der Beschlussfassung willen zu tätigen. „Dort, wo offensichtliche Mängel bestehen und der Referentenentwurf das Studium inhaltlich wenig bis gar nicht verbessert, dafür aber komplizierter und teurer macht, muss dringend nachkorrigiert werden“, fordert Prof. Renate Deinzer, Vorsitzende der Ad-hoc-Kommission Approbationsordnungen der AWMF. Die AWMF verweist in diesem Kontext auf ihre umfangreiche Stellungnahme zu den vorangegangenen Entwürfen.
Weitere Informationen
Stellungnahme der AWMF zum überarbeiteten Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (ÄApprO): https://www.awmf.org/die-awmf/awmf-stellungnahmen/stellungnahme-zum-ueberarbeiteten-referentenentwurf-einer-verordnung-zur-neuregelung-der-aerztlichen-ausbildung-aeappro-vom-15062023
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Prof. Rolf-Detlef Treede, AWMF-Präsident und Prof. Renate Deinzer, Vorsitzende Ad-hoc-Kommission Approbationsordnungen der AWMF
Weitere Informationen:
https://www.awmf.org/die-awmf/awmf-stellungnahmen/stellungnahme-zum-ueberarbeiteten-referentenentwurf-einer-verordnung-zur-neuregelung-der-aerztlichen-ausbildung-aeappro-vom-15062023