NEGZ-Förderrunde 2024: Ideen für Kurzstudien zur Verwaltungsdigitalisierung gesucht
Das Nationale E-Government Kompetenzzentrum sucht bis Ende Februar 2024 Vorschläge für 20-seitige Kurzstudien zur Digitalisierung des öffentlichen Sektors. Schwerpunktthema ist dieses Jahr die Registermodernisierung. Die Fördersumme beträgt bis zu 10.000 €.
Was suchen wir?
Die NEGZ-Kurzstudien sollen neue, unterforschte oder noch auszugestaltende Fragen der Digitalisierung des öffentlichen Sektors behandeln. Ziel sind dabei Umsetzungsunterstützung und Diskussionsimpulse für die Verwaltungspraxis, nicht die akademische Debatte.
Schwerpunktthema für das Jahr 2024 ist die Registermodernisierung. Vorschläge für Kurzstudien können technische, soziale, rechtliche, funktionale, architekturbezogene, föderale oder andere Facetten der Registermodernisierung beleuchten.
Vorschläge außerhalb des Schwerpunktthemas sind möglich, behandeln wir bei der Förderung jedoch nachrangig.
Eine Kurzstudie soll etwa 20 Seiten umfassen. In Sprache und Gestaltung ist Zielgruppenorientierung wichtig, etwa mit Executive Summary und vielen Schaubildern.
Die Kurzstudien erscheinen frei zugänglich unter Creative-Commons-Lizenz.
Wen fördern wir?
Wir fördern als Autor:innen sowohl Institutionen als auch Einzelpersonen, gerne auch Teams.
An der Studie muss als Autor:in oder als Untersuchungsgegenstand mindestens ein NEGZ-Mitglied beteiligt sein. Wir vermitteln gerne passende Partner:innen.
Zur Sicherung der Praxisrelevanz muss der Projektskizze mindestens ein Schreiben mit der Zusicherung inhaltlicher Unterstützung durch eine öffentliche Körperschaft beiliegen.
Die Autor:innen müssen bereit sein, aktiv Öffentlichkeitsarbeit für ihre Studie zu betreiben, z.B. durch Kurzbeiträge in der Fachpresse, Online-Präsentationen oder Podcast-Auftritte.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme beträgt – inklusive eventueller Umsatzsteuer – maximal 10.000 € pro Studie.
Sie können auch Vorschläge ohne Förderbedarf einreichen, um Qualitätssicherung, Gestaltung und Öffentlichkeitsarbeit durch das NEGZ zu nutzen.
Wie läuft das ab?
Einreichungsfrist für Vorschläge ist der 28. Februar 2024. Der Ausschuss für Forschung und Projekte (AFP) entscheidet im März 2024 über die Förderung. Die Kurzstudien sollen zu Ende 2024 vorliegen.
Sobald ein vollständiger Entwurf der Kurzstudie vorliegt, durchläuft dieser einen Review durch fachkundige Mitglieder des NEGZ und anschließende Überarbeitung durch die Autor:innen.
Das NEGZ übernimmt die graphische Gestaltung der Studie mit Zuarbeit der Autor:innen.
Ab Veröffentlichung der Studie tragen das NEGZ und die Autor:innen die Publikation und ihre Erkenntnisse aktiv in die Öffentlichkeit.
Wie und bis wann Vorschläge einreichen?
Die maximal zweiseitige Projektskizze soll einen Überblick zum Inhalt, den Beteiligten, den beantragten Ressourcen, dem geplanten Endprodukt sowie zum Zeitplan geben.
Senden Sie Ihre Vorschläge bis zum 28. Februar 2024 an office@negz.org.
Was wurde 2023 gefördert?
Letztes Jahr wurde neun NEGZ-Kurzstudien ausgewählt:
GovTech in Deutschland – Eine vergleichende Analyse organisatorisch-konzeptioneller Ansätze zum Auf- und Ausbau öffentlich-sektoraler Start-up-Ökosysteme
Erfolgsfaktoren von Mentoring-Programmen im öffentlichen Sektor
Low-Code in der öffentlichen Verwaltung: Risiken und Potenziale
Kaizen für Kommunen – Wissenschaftliche Grundlagen und praktische Ansätze für kommunale Verwaltungen auf dem Weg zur Lernenden Organisation
Standardisierung bei der Digitalisierung der Kommunen
Quantitative Meta-Studie zu Digitalkompetenzen in der Verwaltung
Agile Formate zur Digitalen Transformation von Kommunalverwaltungen
Wandel von ministerieller Arbeit auf Bundesebene in digitalen Kontexten
Smart City und Smart Government – Geförderte „Modellprojekte Smart Cities“
als Synergieeffekt für das kommunale EGovernment?
Weitere Informationen:
https://negz.org/ausschreibung-negz-kurzstudien-2024/