Mehr geht nicht: Uni Witten/Herdecke vom Wissenschaftsrat erstmalig für die maximale Dauer von zehn Jahren akkreditiert
Die UW/H hat die Begutachtung durch den Wissenschaftsrat erneut erfolgreich durchlaufen und erhält neben einigen Empfehlungen eine insgesamt sehr positive Bewertung ohne Auflagen.
Herausragende Nachrichten zum Jahresbeginn: Der Wissenschaftsrat hat die Universität Witten/Herdecke (UW/H) erstmals für die maximale Dauer von zehn Jahren akkreditiert und ihr zudem das Promotionsrecht für denselben Zeitraum zugesprochen. Damit hat er die ausgezeichnete Qualität der UW/H bekräftigt und bestätigt, dass ihre Leistungen in Lehre und Forschung den anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen.
Bereits zum vierten Mal hat sich die UW/H der institutionellen Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat gestellt (2005, 2011, 2018 und 2024). Im aktuellen Verfahren würdigt er die positive Entwicklung seit 2018 und den herausfordernden institutionellen Restrukturierungsprozess der UW/H. Hervorgehoben wird unter anderem, dass es der Universität seit ihrer Gründung wiederholt gelungen sei, innovative Elemente in die Gestaltung von Studium und Lehre einzubringen, die häufig als Modelle für andere Hochschulen gedient haben. Die Kombination aus Fachstudium und Studium fundamentale, in dem die Studierenden über ihre eigenen Fächergrenzen hinausschauen und als Persönlichkeiten wachsen, zeichnet die UW/H aus. „Mit ihrem charakteristischen fachlichen Profil reagiert sie auf überzeugende Weise auf gesellschaftliche und wissenschaftliche Anforderungen“, heißt es in der Stellungnahme des Wissenschaftsrates. Zudem weise sie in allen Departments quantitativ eine gute bis sehr gute Betreuungsrelation auf. Beeindruckend für den Wissenschaftsrat war neben dem großen Engagement der Studierenden auch die hohe studentische Beteiligung an Prozessen und Projekten der Hochschulentwicklung und Qualitätssicherung.
Intensive Arbeit an der Weiterentwicklung der Universität
„Viele, viele Kolleginnen und Kollegen aus allen Teilen der Universität sowie aus unseren kooperierenden Kliniken haben in den vergangenen Jahren voller Hingabe an der Weiterentwicklung unserer Universität sowie an der Umsetzung der Auflagen und Empfehlungen des Wissenschaftsrates gearbeitet“, so Präsident Prof. Dr. Martin Butzlaff. „Wir engagieren uns jeden Tag dafür, junge Menschen in innovativen Studiengängen und -modellen ganzheitlich auszubilden und ihnen einen Entwicklungsraum zu bieten, in dem sie fachlich und persönlich wachsen können. Es ist eine große Freude, dass diese Teamleistung der Universitätsgemeinschaft nun auch die volle Anerkennung des Wissenschaftsrates erfährt!“
In seiner Begutachtung hat der Wissenschaftsrat lediglich einige Empfehlungen ausgesprochen – unter anderem sollte die UW/H fächer- und fakultätsübergreifende Forschungsschwerpunkte durch gemeinsame Projekte in der Praxis sichtbarer machen und sich verstärkt an wettbewerblichen Programmen der Forschungsförderung beteiligen. Zudem bestärkt der Wissenschaftsrat die Universität darin, die Pflegewissenschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Anerkennung des Geleisteten – Ansporn für die Zukunft
„Nach fünf Jahren intensiver Restrukturierungsarbeit und dem zeitgleichen Wachstumskurs mit hohem Qualitätsanspruch kann sich dieses Ergebnis sehen lassen: Das Votum des Wissenschaftsrates honoriert das bisher Geleistete und schafft eine hervorragende Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Universität“, sagt Prof. Dr. Hans-Christian Pape, Vorsitzender des UW/H-Aufsichtsrates. „Gleichzeitig werden wir uns nicht auf dem Ergebnis ausruhen, sondern sehen es als Ansporn, den vor uns liegenden Aufgaben mit demselben Engagement zu begegnen.“
Wissenschaftsministerin Ina Brandes: „Die Universität Witten/Herdecke ist ein wertvoller Baustein in der starken Hochschullandschaft Nordrhein-Westfalens. Wir freuen uns als Landesregierung auch deshalb über diesen Erfolg für die Universität, weil wir gemeinsam noch mehr dringend benötigte Ärztinnen und Ärzte ausbilden können.“
Weiterführende Informationen zum Reakkreditierungsverfahren
Die institutionelle Akkreditierung nicht staatlicher Hochschulen durch den Wissenschaftsrat wird seit 2001 durchgeführt und ist ein Verfahren der Qualitätssicherung, in dem geprüft wird, ob die Leistungen einer nicht staatlichen Hochschule in Lehre und Forschung den anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Die Ergebnisse des 111-seitigen Gutachtens werden nun ausführlich in den universitären Gremien und Fakultäten diskutiert sowie mit der Landesregierung besprochen, um anschließend auch Eingang in die strategische Planung der UW/H zu finden. Weitere Informationen zum Reakkreditierungsverfahren und zu der Begutachtung der UW/H durch den Wissenschaftsrat erteilt Dirk Wirth Dirk.Wirth@uni-wh.de. Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Website des Wissenschaftsrates (https://www.wissenschaftsrat.de/download/2024/1692-24.html)