DGO in Russland zur „unerwünschten Organisation“ erklärt
Am 14. Februar 2024 hat das russische Justizministerium die Deutsche Gesellschaft für Osteuro-pakunde e.V. (DGO) auf die Liste der unerwünschten Organisationen gesetzt. Der DGO ist damit jegliche Arbeit in Russland untersagt. Russische Staatsangehörige und Organisationen machen sich strafbar, wenn sie mit der DGO zusammenarbeiten. Dies gilt auch für die Teilnahme an Veranstaltungen oder die Mitwirkung an Publikationen. Es drohen Geldstrafen und im Wiederholungsfall Frei-heitsstrafen von bis zu sechs Jahren.
Die Erklärung der DGO zur unerwünschten Organisation stellt einen weiteren Versuch Russlands dar, die Wissenschaftsfreiheit einzuschränken. Wissenschaftliche Forschung zu Russland und der Austausch über Ergebnisse sollen auch außerhalb des Landes eingeschränkt werden. Ziel ist es außerdem, kritische Analysen wie in den von der DGO herausgegebenen Zeitschriften OSTEUROPA und OSTEUROPA-Recht zu verhindern. Auch der zivilgesellschaftliche Dialog mit Russland soll mit der Einstufung unterbunden werden.
Nach dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) und dem Akademischen Netzwerk Osteuropa (akno e.V.) ist die DGO die dritte Institution mit wissenschaftlichem Profil in Deutschland, die als unerwünschte Organisation eingestuft wurde. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen stehen ebenfalls auf der Liste.
Die kritische Auseinandersetzung mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den Entwicklungen im Land selbst wird die DGO unbeirrt fortsetzen und auch weiterhin darüber informieren. Die Verantwortung gegenüber russischen Kooperationspartner*innen wird dabei sehr ernst genommen.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Dr. Sebastian Lambertz
Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
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