Wasserstoff-Kernnetz -
Pipelines sollen in Zukunft das Rückgrat der nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft sein. Das sogenannte Kernnetz soll die großen Verbraucher, Erzeuger und Importhäfen miteinander verbinden. Der Aufbau einer solchen Infrastruktur ist von übergeordnetem öffentlichem Interesse. Aber wie robust ist die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimapolitik hatte die Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie IEG, das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, ConGas und Consentec mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, um die Frage zu beantworten. Dieses wurde nun veröffentlicht.
Wasserstoff wird in der Dekarbonisierung Deutschlands eine wichtige Rolle spielen, so der Konsens in nahezu allen wissenschaftlichen Untersuchungen. Doch noch sind die Details von Angebot, Nachfrage und Transport nicht absehbar. Die Bundesregierung adressiert das mehrfache Henne-Ei-Problem mit der angestrebten Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes, welches Industrie und Kraftwerksbetreibern Planungssicherheit beim Netzanschluss geben soll. Den Entwurf des verbindlichen Rahmens für die Entwicklung dieser nationalen Wasserstoffinfrastruktur hatte die Bundesregierung vorgelegt. Das betreffende Energiewirtschaftsgesetz sieht unter anderem dazu ein Gutachten vor, welches die Tragfähigkeit des geplanten Finanzierungsmodells für das Wasserstoffkernnetz untersuchen soll. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie IEG, das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, ConGas Consulting und Consentec GmbH mit der Erstellung dieses Gutachten beauftragt, das nun veröffentlicht wurde.
Das vorgesehene Finanzierungskonzept ist privatwirtschaftlich angelegt. In den ersten Jahren wird die Differenz zwischen anfangs hohen Kosten des Netzaufbaus und noch geringen Netzentgelterlösen durch wenige Netznutzer auf einem sogenannten Amortisationskonto fortgeschrieben. Der Bund sichert das Amortisationskonto ab. In den späteren Jahren, wenn eine ausreichende Anzahl von Netznutzern angeschlossen ist und die Einnahmen aus den Entgelten die Kosten für den weiteren Netzaufbau und -betrieb übersteigen, wird das Amortisationskonto sukzessive bis spätestens 2055 ausgeglichen. Die Netznutzenden tragen also neben den regulären Kosten des Netzes auch die langfristige Tilgung des Amortisationskontos.
Im Gutachten hat das Autorenteam unterschiedliche Szenarien entwickelt und deren Finanzierung durchgerechnet. Stets unter der Fragestellung, welche finanziellen Risiken für Bund und Kernnetzbetreiber entstehen und ob die resultierenden Netzentgelte marktfähig sind, also von den Netzkunden privatwirtschaftlich getragen werden können. Das Gutachten kommt unter anderem zu dem Schluss, dass das Wasserstoffnetz in der frühen Phase des Aufbaus in allen Finanzierungsmodellen auf staatliche Förderung angewiesen sein wird. Des Weiteren zeigt das Gutachten, dass eine zu geringe Auslastung des Netzes bei einer zu frühen Errichtung das Finanzierungsmodell vor große Herausforderungen stellt. »Diese Gefahr ist leider sehr real«, warnt Dr. Benjamin Pfluger vom Fraunhofer IEG, der Leiter des Gutachtens. »Die neue Kraftwerksstrategie sieht vor, dass die H2-ready-Kraftwerke erst zwischen 2035 und 2040 auf Wasserstoff umstellen. Den anfänglichen Leerlauf des Netzes müssen alle Netzkunden dann lange abbezahlen, was ohne Förderung nicht zu stemmen sein dürfte. Durch eine bedarfsorientierte zeitliche Verschiebung von Baumaßnahmen könnte und sollte solch teurer Leerlauf aber reduziert werden.«
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https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gutachterliche-validierung-des-finanzierungsmodells-zum-aufbau-eines-wasserstoff-kernnetzes-bei-subsidiarer-staatlicher-absicherung.pdf
Mehr zum Gesetzgebungsverfahren:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/entwurf-eines-dritten-gesetzes-zur-aenderung-des-energiewirtschaftsgesetzes-enwg-zu-regelungen-zum-finanzierungskonzept-fur-das-wasserstoff-kernnetz.html
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Benjamin Pfluger, benjamin.pfluger@ieg.fraunhofer.de
Originalpublikation:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gutachterliche-validierung-des-finanzierungsmodells-zum-aufbau-eines-wasserstoff-kernnetzes-bei-subsidiarer-staatlicher-absicherung.pdf