Website bietet Unterstützung für schwangere Ärztinnen
Orthopäden und Unfallchirurgen: Junge Chirurginnen willkommen
Auf die systematische Benachteiligung schwangerer Ärztinnen hat am 05.03. auch die ARD-Sendung Report Mainz aufmerksam gemacht. Zu Wort kommen dabei Frauen, die über ihre Hindernisse in der Chirurgie sprechen. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) bietet mit ihrer Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) konkrete Lösungsmöglichkeiten, damit schwangere Frauen in ihrer Weiterbildung oder Karriere gefördert werden können. „Es ist wichtig, dass die Situation schwangerer Ärztinnen angesprochen wird. Wir haben unter anderem ein hochaktuelles Internetportal für Ratsuchende erstellt. Damit und mit sogenannten Positivlisten für unbedenkliche Tätigkeiten unterstützen wir junge Kolleginnen, damit sie trotz Schwangerschaft ihren Facharzt absolvieren können. Denn unser Fach Orthopädie und Unfallchirurgie braucht dringend beruflichen Nachwuchs“, sagt DGOU-Präsident Prof. Andreas Seekamp.
Unter www.opids.de erhalten Schwangere konkrete Hilfeangebote und auch Ansprechpartner, um auf Wunsch auch während ihrer Schwangerschaft ihre fachlichen Fähigkeiten im OP voranzutreiben. „Ich habe mich sehr gefreut, dass das Thema Mutterschutz in der Chirurgie so groß in den Medien aufgegriffen wurde. Wir brauchen jedoch dringend Lösungsmöglichkeiten, und unsere Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) unter dem Dach der DGOU bietet davon jede Menge. Dafür erstellen wir auch Listen für chirurgische Fächer, die für Schwangere unbedenkliche Tätigkeiten enthalten und Orientierung bieten. Wir haben schon mehr als 300 Frauen in ihrer konkreten Situation beraten und geholfen“, sagt Dr. Maya Niethard, die sich stark berufspolitisch engagiert und Gründerin und Projektleiterin der Initiative OPidS ist.
Denn schwangere Chirurginnen erhalten mit Bekanntmachung ihrer Schwangerschaft häufig pauschal ein Beschäftigungsverbot, das sie in ihrer Weiterbildung oder Karriere ausbremst. Dabei erlaubt das Mutterschutzgesetz ausdrücklich die Fortführung der beruflichen Tätigkeit in der Schwangerschaft. Damit eine schwangere Ärztin nicht individuell für sich ihre beruflichen Rechte erkämpfen muss, hat die DGOU eine neue Positivliste mit 40 erlaubten Tätigkeiten für schwangere Ärztinnen herausgegeben. Sie gibt klare Handlungsempfehlungen für die individuelle Beurteilung des Arbeitsplatzes Operationssaal und gilt als Entscheidungshilfe für Betriebsärzte, Chefärzte, Arbeitsschutzbeauftragte, Personalräte und andere Beteiligte. „Das Wichtigste ist, das Thema Mutterschutz von jeder emotionalen Entscheidung zu entkoppeln und sachlich die Schutzmaßnahmen zu analysieren. Wir erwarten eine zeitgemäße Auslegung des Mutterschutzgesetzes und die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes. Denn unsere medizinische Arbeitswelt wird zusehends weiblicher und damit stehen auch mehr Frauen im Operationssaal“, sagt Niethard. Ziel ist, auch im Interesse der Kliniken und der Patienten, dass schwangere Ärztinnen ihre Schwangerschaft frühzeitig bekanntgeben und eine gemeinsame individuelle Vereinbarung im Sinn der Schwangeren getroffen wird.
Referenzen:
Pressemitteilung vom 13.02.2024: DGOU gibt Positivliste mit unbedenklichen chirurgischen Tätigkeiten für schwangere Ärztinnen raus
Sendung vom 05.03.2024 : REPORT Mainz | ARD Mediathek
Pressekontakt für Rückfragen:
Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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