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Ausbildungsordnung für Feinoptiker/-innen modernisiert
Technologien und Verfahren entwickeln sich beständig weiter – so auch bei den Feinoptiker/-innen. Dies hat zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten und Prüfungsanforderungen geführt. Die modernisierte Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2024 in Kraft.
Hochpräzises Arbeiten im Bereich von bis zu millionstel Millimetern – diese Genauigkeit ist erforderlich, um den hohen Anforderungen an die Qualität feinoptischer Bauteile wie Prismen und Linsen gerecht zu werden. Neben manuellen Tätigkeiten kommt dabei auch dem Einsatz von Maschinen große Bedeutung zu. Technologien und Verfahren haben sich beständig weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten und Prüfungsanforderungen geführt. So sind zukünftig etwa Arbeitsprozesse und -ergebnisse auf der Grundlage von prozess- und produktbezogenen Daten zu analysieren, auszuwerten und zu optimieren. Zudem wird die Gestreckte Abschluss- und Gesellenprüfung eingeführt.
Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung zum/zur Feinoptiker/-in modernisiert. Sie tritt zum 1. August 2024 in Kraft.
Feinoptiker und Feinoptikerinnen arbeiten in industriellen und handwerklichen Betrieben vor allem in der Herstellung von Mess- und Vergrößerungstechnik sowie in der Halbleiterfertigung und Medizintechnik. Auf Grundlage von technischen Zeichnungen stellen Fachkräfte aus Rohteilen sowohl plan- als auch rundoptische Bauteile her, die unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit durch Schleifen, Läppen und Polieren bearbeitet werden. Im Hinblick auf das Fügen und die Montage von Bauteilen und Baugruppen zu feinoptischen Systemen wie Mikroskopen, Kameras und Ferngläsern sind auch Fähigkeiten in der Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen erforderlich. Fortlaufendes Prüfen von Produkten und Prozessen sind im Sinne der Qualitätssicherung weitere zentrale Bestandteile der beruflichen Handlungsfähigkeit. Große Bedeutung besitzen zudem Verfahren zur Beschichtung von Oberflächen.
Bundesweit wurden zuletzt insgesamt gut 350 Fachkräfte ausgebildet. Für die Auszubildenden bestehen sehr gute Übernahmechancen. Im Anschluss an die Ausbildung können sie eine Aufstiegsfortbildung zum/zur Feinoptikermeister/-in oder zum/zur Industriemeister/-in der Fachrichtung Optik absolvieren.
Die Ausbildungsrahmenpläne wurden auf Grundlage der BIBB-Hauptausschuss-Empfehlungen 158 und 160 erarbeitet. Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen die bestehende Regelung aus dem Jahr 2002 ab.
Das BIBB entwickelt zudem gemeinsam mit Sachverständigen aus der Praxis eine Umsetzungshilfe, in welcher Neuerungen erläutert und praktische Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung enthalten sind. Sie wird in der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ veröffentlicht und kostenlos über die BIBB-Webseite abrufbar sein.
Weitere Informationen zur Modernisierung unter www.bibb.de/neue-berufe sowie im Erklärvideo „Wie entsteht ein Ausbildungsberuf?“ https://www.youtube.com/playlist?list=PLwGuRXkH4_uEE9XAhSjljN6SIEZ4lMwmm.
Kontakt:
Dr. Stephanie Conein; conein@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.