Positionspapier veröffentlicht: „Auswahl und Vereinheitlichung eines Abfallschlüssels für Trockentoilettenhinhalte“
Rechtliche Anpassungen sind dringend nötig, um Nährstoffe aus menschlichen Ausscheidungen in Form von Recyclingdüngern in den Kreislauf zu bringen. Unser drittes Positionspapier zeigt, wie wir das deutsche Abfallrecht vorübergehend nutzen und langfristig anpassen können, um Recyclingdünger auch in Deutschland nutzbar zu machen.
Die Ausgangslage
Trocken- respektive Trenntoiletten sind eine Schlüsseltechnologie um die Ziele des deutschen Ressourceneffizienzprogramm III (2020-2023) der Bundesregierung zu erreichen. Sie ermöglichen es, die nährstoffreichen menschlichen Ausscheidungen getrennt von Abwasser zu erfassen und diese effizient zu Recyclingdüngern für die schadlose landwirtschaftliche Nutzung aufzubereiten. Für diese Sanitär- und Nährstoffwende sind aber rechtliche Anpassungen essentiell. Ebenso wichtig: Orientierung und Einheitlichkeit zu schaffen, wo Trocken- und Trenntoiletten bereits im Einsatz sind. Denn aktuell ordnen unterschiedliche Entsorgende oder deren Träger*innen den Trockentoiletteninhalten jeweils unterschiedliche Abfallschlüsselnummern zu.
Der Lösungsweg
Das vorliegende Positionspapier erläutert kurz das Prüfschema, das gemäß Europäischem Abfallverzeichnis (EAV) und der deutschen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) bei der Auswahl einer Abfallschlüsselnummer verwendet werden muss. Ausgehend von den Ergebnissen einer Umfrage unter Praktiker*innen sowie von Erfahrungen aus dem zirkulierBAR Reallabor in Eberswalde listen wir praxisübliche Abfallschlüsselnummern auf und prüfen deren Sachmäßigkeit.
Das Ergebnis:
Abfallschlüsselnummern mit Bezug zur Abwasserentsorgung beziehungsweise zur Land- und Forstwirtschaft sowie Nahrungsmittelproduktion sind unsachgemäß.
Die Handlungsempfehlungen
Das zirkulierBAR-Konsortium empfiehlt Entsorgenden und deren Träger*innen, temporär den Abfallschlüssel 20 03 99 “Siedlungsabfälle a. n. g.” zu verwenden. Um den Aufbau ressourcen-orientierter, zirkulärer Wertschöpfung im Sinne der Kreislaufwirtschafts- und Reallabor-Strategien der Bundesregierung zu beschleunigen, empfiehlt das Konsortium auch die Abstimmung und Schaffung eines bundeseinheitlichen Abfallschlüssels für Trockentoiletteninhalte.
Positionspapier:
Adam R, Jung E, Schröder C, Beneker C, Calmet A, Kirsten C, Krause A (2024). Auswahl und Vereinheitlichung eines Abfallschlüssels für Trockentoilettenhinhalte. Berlin, Eberswalde, Großbeeren, Leipzig. Verfügbar unter http://www.zirkulierbar.de/
Über das Projekt
zirkulierBAR ist ein von zehn Konsortiums-Partner*innen getragenes inter- und transdisziplinäres Forschungsprojekt unter der Leitung von Dr. Ariane Krause vom Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ). Im Rahmen der Fördermaßnahme „REGION.innovativ – Kreislaufwirtschaft“ hat es 2021 eine dreijährige Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Höhe von 2,4 Mio. Euro erhalten. Im zirkulierBAR-Reallabor werden Inhalte aus Trockentoiletten zu qualitätsgesicherten Recyclingdüngern veredelt und die Produktion der Dünger wissenschaftlich begleitet.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Dr. Ariane Krause, Projektkoordinatorin zirkulierBAR | E-Mail krause@igzev.de | Tel. +49 (0) 33 701 78 254
Weitere Informationen:
https://zirkulierbar.de/wp-content/uploads/2024/03/PP3_Abfallschluesselnummer.pdf Positionspapier
http://www.zirkulierbar.de/ Projektwebseite zirkulierBAR