Neuer Name: Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. im Vereinsregister eingetragen
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie heißt zukünftig „Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V.“. Die Abkürzung „DGRh“ bleibt unverändert. In dem Zuge gibt sich die DGRh auf Beschluss ihrer Mitgliederversammlung eine geänderte Satzung, die nun offiziell im Vereinsregister eingetragen ist. Der Vorstand dankt allen Mitgliedern für ihre Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen. Mit dem neuen Namen bekennt sich die Fachgesellschaft zur Klinischen Immunologie als ihr zentrales Tätigkeitsfeld in der Rheumatologie.
Die seit dem Jahr 2012 geltende Satzung leistete der DGRh gute Dienste. Inzwischen waren jedoch verschiedene juristische, insbesondere vereinsrechtliche Anpassungen erforderlich. Eine Gruppe um den Vorstand der DGRh befasste sich deshalb über zwei Jahre intensiv mit der Überarbeitung der Satzung, begleitet durch erfahrene Juristen. Den ersten Entwurf legte der Vorstand im März 2023 dem Beirat und allen Mitgliedern zur Kommentierung vor. Die daraufhin überarbeitete Fassung verschickte die Geschäftsstelle zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung. Am 31. August 2023 in Leipzig stimmte die Mitgliederversammlung der DGRh der geänderten Satzung und der Namensänderung mit 97 von 98 Stimmen und einer Enthaltung zu. Seit dem 26. März 2024 liegt der DGRh ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister vom Amtsgerichts Kiel vor, der der neuen Fassung offizielle Gültigkeit verleiht.
Die aktuelle Satzung erlaubt es unter anderem, Sitzungen und Abstimmungen virtuell durchzuführen. Auch das Aufnahmeverfahren für Mitglieder wurde vereinfacht. Eine Anrufung von Bürgen entfällt zukünftig. Zentrales Anliegen der neuen Satzung war die Namenserweiterung in Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie. „Wir tragen damit vor allem den fachlichen Entwicklungen der Rheumatologie in den letzten Jahrzehnten Rechnung“, erläutert Präsident Prof. Dr. Christof Specker, Essen. Inzwischen sei die Rheumatologie in Wissenschaft und Klinik so umfassend immunologisch geprägt, dass die Fachgesellschaft dieses Selbstverständnis auch offiziell verkörpern und sichtbar nach außen tragen sollte.
Auch gesundheitspolitische Gründe veranlassten die DGRh, diese Namenserweiterung zur Wahrung der Interessen des Fachgebietes Rheumatologie vorzunehmen. In der 11. Version der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems („ICD-11“) ordnet die WHO einen Großteil der rheumatologischen Erkrankungen nicht mehr dem Kapitel Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes zu (im ICD-10 noch M00-99), sondern dem Kapitel „Krankheiten des Immunsystems“. Das rheumatologische Kapitel umfasst in der neuen Klassifikation nur noch sieben Diagnosen: rheumatoide Arthritis, Psoriasisarthritis, Polymyalgia rheumatica, Adultes Still-Syndrom, juvenile idiopathische Arthritis, (axiale und periphere) Spondyloarthritis und Gicht. Sämtliche Kollagenosen, Vaskulitiden und autoinflammatorische Syndrome sind künftig im Kapitel „Krankheiten des Immunsystems“ angesiedelt.
Der Vorstand tauschte sich über diesen Schritt mit verschiedenen Mitgliedern aus, die auch in anderen Gremien und Fachgesellschaften vertreten sind, und traf dabei auf ungeteilten Zuspruch. Der ergänzte Name verspricht nicht nur eine stärkere Wahrnehmung unseres grundsätzlich systemisch orientierten, nicht organ-bezogenen Faches. Er entspricht auch der bedeutenden Rolle der Rheumatologie für die Klinische Immunologie, ohne dass die DGRh damit einen Alleinvertretungsanspruch für sich reklamieren möchte. Die Betonung der Klinischen Immunologie entspricht wiederum der Entwicklung der Rheumatologie auf europäischer Ebene.
Auf der Website der DGRh ist die neue Satzung ab sofort in einer nicht-gegenderten und in einer gegenderten Version veröffentlicht.