Seelotsenausbildung an der Hochschule Wismar
An der Hochschule Wismar können Studierende ab dem Wintersemester 2024/25 eine Hochschulausbildung zum Seelotsen bzw. zur Seelotsin beginnen. Der Bund sowie die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben am Dienstag eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung in Rostock-Warnemünde unterschrieben.
An der Hochschule Wismar können Studierende ab dem Wintersemester 2024/25 eine Hochschulausbildung zum Seelotsen bzw. zur Seelotsin beginnen. Der Bund sowie die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben am Dienstag eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung in Rostock-Warnemünde unterschrieben. Damit kann der Masterstudiengang „Maritime Pilotage“ wie geplant starten.
Die Ausbildung steht dadurch auch Bewerberinnen und Bewerbern offen, die keine zweijährige Seefahrtzeit als Kapitänin oder Kapitän vorweisen können. Auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen der Fachrichtung Nautik mit einer Befähigung zum Nautischen Wachoffizier haben die Möglichkeit, in einer zweijährigen Ausbildung mit integriertem Masterstudium die Seelotsen-Qualifikation zu erwerben. Der Vereinbarung war eine Kooperation zwischen der Hochschule Wismar, der Hochschule Flensburg und der Bundeslotsenkammer vorausgegangen.
„Die Kooperation zwischen der Bundeslotsenkammer, der Hochschule Flensburg und der Hochschule Wismar wird ein für alle Beteiligten gewinnbringendes Vorhaben. Vor allem aber für den unverzichtbaren und verantwortungsvollen Beruf der Seelotsen und für den maritimen Standort Deutschland“, sagte Wissenschaftsstaatssekretärin Susanne Bowen anlässlich der Unterzeichnung. „Der Fachkräftemangel ist auch in der Seeschifffahrt eine große Herausforderung. Ich bin mir sicher, der neue Studiengang und diese Kooperation werden einen erfolgreichen Start haben. Die Hochschule Wismar mit ihrem Standort in Warnemünde ist dafür ein starker und verlässlicher Partner.“
Für den neuen Masterstudiengang werden an der Hochschule 2,5 Vollzeitäquivalent-Stellen geschaffen, die bis Ende 2026 mit einer 100%igen Anschubfinanzierung vom Bund und ab 2027 jeweils zur Hälfte vom Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern finanziert werden.