Auf die Umsetzung kommt es an: SVR zur GEAS-Reform
Das Europäische Parlament hat der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zugestimmt. Die ausstehende Billigung durch den Rat gilt als sicher. Prof. Dr. Hans Vorländer, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), erklärt dazu:
„Die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist dringend nötig. Das war seit Langem politischer Konsens, wenn auch nicht die Details der Umsetzung. Eine erneut hohe Fluchtzuwanderung hat mehrere Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren an ihre Belastungsgrenze gebracht. Gleichzeitig war durch den schleppenden Reformprozess ein Rechtsvakuum entstanden, das den EU-Mitgliedstaaten wenig Gestaltungsspielraum ließ. Geltendes Recht wurde unterlaufen; Menschenrechtsverletzungen etwa durch Pushbacks an der EU-Außengrenze machen das deutlich.
Dass der europäische Gesetzgeber nun wieder Gestaltungsfähigkeit zeigt, ist wichtig und gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Eine nachhaltige Steuerung der Asylzuwanderung kann schließlich nicht durch nationale Maßnahmen allein, sondern nur koordiniert auf europäischer Ebene erfolgen. Für ein Gelingen der jetzt beschlossenen Reform müssen die EU-Mitgliedstaaten aber konstruktiv zusammenarbeiten. Die neuen Regelungen enthalten erstmals eine jährliche Prognose der zu erwartenden Anträge und der erforderlichen Kapazitäten sowie den Einstieg in einen Lastenteilungsmechanismus. Auch wenn dessen Umsetzung neue Fragen aufwirft, wird dadurch die Grundlage für Solidarität im Vergleich zu aktuellen Verweigerungshaltung verbessert. Wichtig ist, dass sich alle Mitgliedstaaten angemessen beteiligen. Das wird angesichts einer voraussichtlich anhaltenden hohen Fluchtzuwanderung nicht immer einfach sein.
Zentraler Maßstab für das Gelingen der Reform ist die Wahrung der menschen- und flüchtlingsrechtlichen Standards. Dies gilt insbesondere für die Schutzsuchenden, deren Verfahren künftig an der EU-Außengrenze durchgeführt wird. Sie müssen jederzeit Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung haben, die Unterbringung ist menschenwürdig zu gestalten. Dass dies eine große Herausforderung darstellt, zeigen die Erfahrungen etwa aus griechischen Aufnahmelagern: Überfüllung und überlange Aufenthaltszeiten müssen vermieden werden. Der SVR sieht hier die Bundesregierung in der Pflicht, bei diesen Verfahren auf der Einhaltung der rechtlichen Standards zu bestehen – das gilt auch in Krisensituationen. Zustände wie in Moria dürfen sich nicht wiederholen.“
Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Hans Vorländer (Vorsitzender), Prof. Dr. Birgit Leyendecker (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Birgit Glorius, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr. Winfried Kluth, Prof. Dr. Matthias Koenig, Prof. Sandra Lavenex, Ph.D., Prof. Panu Poutvaara, Ph.D.
Weitere Informationen unter: https://www.svr-migration.de