Gemeinsam und entschlossen für eine Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung
Im Vorfeld des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) haben sich heute in Würzburg Studierende, Hochschullehrer*innen, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, neuapprobierte Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Ausbildungsstätten, Psychotherapeutenverbänden, Psychotherapeutenkammern und Delegierte des DPT zu einer Kundgebung versammelt. Sie fordern von der Bundesregierung, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich zu regeln. Die Kundgebung wurde auch von Judith Gerlach der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützt.
Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, wies auf die gravierenden Folgen fehlender Regelungen für die Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland hin: „Ohne eine Gesetzesänderung werden viele Absolvent*innen des neuen Studiengangs Psychologie/Psychotherapie keine Weiterbildungsstellen finden, die sie brauchen, um Fachpsychotherapeut*innen zu werden. Ohne Fachpsychotherapeut*innen ist die psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht mehr sichergestellt.“
Im März 2023 hatte der Student Felix Kiunke beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, die mehr als 72.000 Unterstützer*innen fand und in eine öffentliche Anhörung am 3. Juli 2023 mündete. Im Januar forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung mit höchstmöglichem Votum auf, sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auseinanderzusetzen.
Wissenschaftsstandort Deutschland geschwächt
„Klinische Forschung ist nur dann erfolgreich, wenn Wissenschaft und Praxis ineinandergreifen. Psychotherapieforscher*innen mit Spitzenqualifikation müssen nach der Approbation auch die Fachkunde erwerben, und zwar inklusive einer Möglichkeit der Kombination von psychotherapeutischer und wissenschaftlicher Qualifikation. Das ist ohne eine Finanzierung der Weiterbildung aber schlichtweg unmöglich“, erklärt DGPs-Präsident Stefan Schulz-Hardt. „Neben den katastrophalen Folgen für die psychotherapeutische Praxis schwächt die fehlende Finanzierung der Weiterbildung daher auch den Wissenschaftsstandort Deutschland.“
Seit der Reform von 2019 besteht die Psychotherapeutenausbildung aus einem Psychotherapiestudium an einer Universität und einer anschließenden Weiterbildung in Anstellung zur Fachpsychotherapeut*in. In der Weiterbildung haben die bereits approbierten Psychotherapeut*innen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Die Psychotherapeutenkammern haben in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung des gesamten Berufsstandes neue Weiterbildungsordnungen erarbeitet und verabschiedet.
Aber ohne Gesetzesänderung fehlen die finanziellen Mittel, damit Praxen, (Hochschul-)Ambulanzen und Kliniken genügend Weiterbildungsstellen schaffen können.
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