Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung: Psychoanalytiker-Verband fordert Nachbesserung
Referentenentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG): Mögliche Verbesserungen für Kinder- und Jugendliche, aber weiterhin keine Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung zukünftiger Psychotherapeuten – so lautet die Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGPT). Die DGPT warnt vor Engpässen in der Versorgung und fordert Nachbesserung.
Die Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGPT) begrüßt den vom Bundesministerium für Gesundheit erstellten Referentenentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG) – insbesondere mit Blick auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. „Wir sehen jedoch großen Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung der neuen fachpsychotherapeutischen Weiterbildung“, erklärt Birgit Jänchen-van der Hoofd, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGPT). Die DGPT vertritt die Mitgliederinteressen von über 3.500 Psychoanalytikern und tiefenpsychologisch fundiert tätigen Psychotherapeutinnen sowie die Interessen von derzeit 62 psychoanalytischen bzw. tiefenpsychologisch ausgerichteten Aus- und Weiterbildungsinstituten.
„Es wäre sehr zu wünschen, dass durch die erfolgte Schaffung der neuen Bedarfsplanungsgruppe der ‚Psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen‘ vor allem die wohnortnahe ambulante psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen erleichtert wird und es zu einem Abbau der langen Wartezeiten in diesem Bereich kommt“, bekräftigt Birgit Jänchen-van der Hoofd anlässlich der Vorstellung des Referentenentwurfs des GVSG. Zu kurz gesprungen erscheint der DGPT aber die Regelung der ärztlich-psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. „Der Entwurf spricht hier nicht von einer festen Arztquote, sondern sieht nur eine Kann-Bestimmung vor. Dadurch wird die Gruppe der Kinder und Jugendlichen im Vergleich zu den Erwachsenen schlechter gestellt“, erläutert die Psychoanalytikerin.
„Die DGPT möchte aber auch ihre große Irritation ausdrücken, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Chance, in diesem Versorgungsgesetz die längst überfällige Finanzierung der Weiterbildung für zukünftige Fachpsychotherapeuten endlich zu regeln, nicht angeht“, verdeutlicht Birgit Jänchen-van der Hoofd. Ohne eine zeitnahe gesetzliche Grundlage fehlten die finanziellen Mittel, damit Institute und ihre Ambulanzen, Kliniken und Praxen zeitnah genügend Weiterbildungsstellen schaffen können. „Die Absolventinnen und Absolventen der neuen Psychotherapie-Studiengänge stehen ohne Aussicht auf einen Weiterbildungsplatz bald in sehr großer Zahl auf der Straße“, warnt die Vorsitzende der DGPT. „Wenn der Gesetzgeber jetzt nicht tätig wird, können keine neuen Fachpsychotherapeutinnen und -therapeuten ausgebildet werden. Dadurch wird schon in den nächsten Jahren ein erheblicher Versorgungsengpass entstehen.“
Ansprechpartner:
Dr. Felix Hoffmann, Geschäftsführer der DGPT, felix.hoffmann@dgpt.de