Keine Gesundheitskioske mehr: Eine verpasste Chance, Gesundheit und Soziales zusammenzubringen
Gemeinsame Pressmitteilung mit der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG)
Am 13.04.2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit den aktuellsten Referentenentwurf zu dem Gesetz zur Gesundheitsversorgung in der Kommune. Von den vielversprechenden Impulsen einer sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und Gesundheitsversorgung – wie sie mit den Gesundheitskiosken, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen angedacht waren – ist nichts übriggeblieben. Dabei hatten sie das Potential zu mehr gesundheitlicher Chancengleichheit beizutragen und Gesundheit mehrdimensional, nämlich bio-psycho-sozial, zu fördern.
Die gesundheitliche Versorgung und Behandlung darf sich nicht nur auf rein medizinische Anliegen beschränken. Sie muss auch psychosoziale Belange in den Blick nehmen, die bekanntermaßen mit medizinischen Gesundheitsproblemen und mit dem Gesundheitszustand zusammenhängen. Aus Sicht der DVSG und der DGSMP sollte die Beratung zu Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention, Alltagsbewältigung, Rehabilitations- und Teilhabebedarfen, zur sozialen Sicherung und zur Leistungserschließung durch ein multiprofessionelles Team etablierter Bestandteil einer zukunftsfähigen Versorgung sein. Die beabsichtigte Stärkung der Beratung durch Krankenkassen kann ein erster sinnvoller Schritt sein, sofern diese multiprofessionell durch geeignete Fachkräfte erfolgt. Darüber hinaus sind weitere Möglichkeiten und Handlungsspielräume zu schaffen, insbesondere zur Sicherstellung der psychosozialen Beratung und Versorgung in der Kommune (z. B. Soziale Arbeit in integrierten Versorgungszentren, Medizinischen Versorgungszentren oder Hausarztpraxen).
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des Fachkräftemangels erfordert eine patient*innenorientierte Gesundheitsversorgung die gute Vernetzung aller Akteur*innen im Sozialraum. Auf diese Weise können bestehende Angebote bedarfsgerecht verknüpft und erweitert werden. Waren in der ursprünglichen Fassung des Versorgungsgesetzes Impulse für eine stärkere Vernetzung zur Qualitätsverbesserung in der Versorgung in der Region vorhanden, fehlen diese Anreize nun völlig. Damit werden erkannte Versorgungs- und Beratungslücken weiterhin nicht geschlossen.
Die gemeinsame Verantwortungsübernahme von Kommune und Gesetzliche Krankenversicherungen, beispielsweise durch eine Mischfinanzierung von Leistungen wie der psychosozialen Beratung in der Kommune, ist dringend erforderlich, um die vielfältigen Herausforderungen im Gesundheits- und Sozialwesen zu bewältigen.
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)
Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP)
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Prof. Dr. med. Andreas Seidler, DGSMP-Präsident
Weitere Informationen:
http://DVSG-Geschäftsstelle, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin,
http://030 394064540, info@dvsg.org, www.dvsg.org
http://DGSMP-Geschäftsstelle, Schumannstr. 9, 10117 Berlin
http://030 209669860, gs@dgsmp.de, www.dgsmp.de