Bekanntmachung: Forschungsförderung zum Thema „Resilienzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken“
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beabsichtigt, im Programm zur Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft Projekte zum Themenfeld „Emotionen als Determinante des Handelns von Verbraucherinnen und Verbrauchern“ zu fördern. Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 16. Juli 2024, 12 Uhr, möglich.
Die Bekanntmachung zielt darauf ab, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu fördern, die zum Verständnis von Emotionen im Verbraucherhandeln beitragen, positive und negative Auswirkungen von Emotionen im Verbraucheralltag empirisch erfassen und darauf aufbauende anwendungsorientierte Maßnahmen zum Verbraucherschutz entwickeln bzw. evidenz-basierte Empfehlungen für eine gestaltende Verbraucherpolitik herausarbeiten. Neben analytischer und konzeptioneller Arbeit wird von den Projekten die inhaltliche Organisation von Diskussionsveranstaltungen, Workshops und weiterer Veranstaltungsformate erwartet, in die sowohl Wissenschaft und erweiterte Fachkreise als auch gesellschaftliche Stakeholder aus dem Verbraucherbereich und der Verbraucherpolitik eingebunden werden.
Emotionen bestimmen zu einem wesentlichen Teil das Handeln von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Konsumhandeln dient zunächst der Befriedigung von Grundbedürfnissen. Darüber hinaus liegt dem Konsum die Erwartung zugrunde, Lebensqualität und Zufriedenheit zu steigern. Emotionen spielen hier eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung und beeinflussen die Wirkung von und den Umgang mit Angeboten sowie die Art und Weise der Interaktion. Emotionen sind Teil der Persönlichkeit, prägen Gefühlswelten und Konsumpraktiken und konstituieren Konsumkulturen.
Für die Verbraucherpolitik ist es wichtig, zu verstehen, welche Emotionen im Verbraucheralltag eine Rolle spielen und wie sich diese im Handeln manifestieren. Gleichzeitig müssen verbraucherpolitische Akteurinnen und Akteure emotionale Verhaltensweisen bei der Erarbeitung situationsgerechter verbraucherschützender Maßnahmen berücksichtigen. Dies gilt unter anderem bei der Konzeption erfolgsversprechender Maßnahmen der Verbraucherbildung und bei der Gestaltung von wirksamen Verbraucherinformationen.
Antragsberechtigt sind universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Organisationen), die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Gefördert werden können Projekte verschiedener Disziplinen und unterschiedlicher Größenordnung. Die maximale Fördersumme pro Projekt, unabhängig davon ob es sich um ein Einzel- oder ein Verbundprojekt handelt, beträgt 200.000 Euro. Die Projektdauer soll 24 Monate nicht übersteigen.
Um eine hohe Qualität der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Förderanträgen beurteilt.
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMUV die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger beauftragt.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Rebecca Loeflath
Telefon: 0228 6845-2187
E-Mail: rebecca.loeflath@ble.de
Weitere Informationen:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/