GVSG: Neue Gesetzgebung entlässt künftige Psychotherapeut*innen in eine unklare berufliche Zukunft
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) begrüßt, dass im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) anerkannt wird, dass es dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Sicherung der Weiterbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses gibt. Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen in ihrer bisherigen Formulierung sowohl unklar als auch unzureichend.
Die DGPs sieht insbesondere hinsichtlich des Fehlens von gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen und Kliniken im GVSG-Entwurf dringenden Verbesserungsbedarf. Die fehlende Berücksichtigung der gesamten Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung stellt diese vor das ernsthafte Problem, die Weiterbildung für Psychotherapie-Absolvent*innen auf dieser gesetzlichen Grundlage nicht gewährleisten zu können. Ohne klare Regelungen und Finanzierungszusagen können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt werden.
„Wir benötigen eine echte und nachhaltige Lösung für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Dies muss im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren nachgebessert werden“, fordert DGPS-Präsident Stefan Schulz-Hardt. „Passiert das nicht, entlassen wir die Absolvent*innen des Masters in Klinischer Psychologie und Psychotherapie in eine unklare berufliche Zukunft. Zudem werden absehbar Psychotherapeut*innen in der Versorgung fehlen, und die Versorgungslücke wird insbesondere im ländlichen Raum weiter zunehmen.“
Kontakt bei Rückfragen:
Prof. Dr. Stefan Schulz-Hardt
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) e.V.
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