Wie vielfältig ist das Bundesfamilienministerium? Neue Studie zu Diversität und Diskriminierungserfahrungen
Anlässlich des Diversity Day am 28. Mai veröffentlicht das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) eine neue Studie zu Vielfalt in der Bundesverwaltung am Beispiel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Wie divers ist das Ministerium, wo gibt es Handlungsbedarf und was kann konkret getan werden? Mit umfassenden Erkenntnissen zu Präsenz und Diskriminierungserfahrungen verschiedener sozialer Gruppen im BMFSFJ werden Antworten auf diese und weitere Fragen gegeben.
Der DeZIM Project Report „Diversität in der Bundesverwaltung am Beispiel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ zeigt, dass bestehende Maßnahmen für mehr Diversität und zum Abbau von Benachteiligungen im BMFSFJ bereits positive Ansätze aufweisen, aber weiterhin Herausforderungen bestehen. Das Ministerium plant, die Studienerkenntnisse für die Weiterentwicklung der hauseigenen Diversitätsstrategie und einer inklusiven Arbeitskultur zu nutzen.
Zentrale Ergebnisse der Studie:
• Im Vergleich zu ihrem Anteil an der deutschen Gesamtbevölkerung (27,5 %)
sind Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte im BMFSFJ mit 7,4 % unterrepräsentiert. Dies umfasst Menschen, die selbst oder deren Eltern zugewandert sind. Auch Mitarbeitende, die von Rassismus betroffen sein können, sind im BMFSFJ vergleichsweise wenig vertreten (4,2 % im Vergleich zu 18,7 % in der Bevölkerung). Ebenfalls gering ist der Anteil von Beschäftigten aus nichtakademischen Elternhäusern (27,1 % im BMFSFJ; 76 % in der Bevölkerung)
• Weibliche Beschäftigte sind im BMFSFJ mit 72,6 % überrepräsentiert (46,8 % in der Bevölkerung). Auch der Anteil queerer Mitarbeitender ist vergleichsweise hoch (14,1 % im BMFSFJ; 9 % in der Bevölkerung). Jene, die im Osten Deutschlands geboren sind, sind mit 32,9 % im Vergleich zum Anteil in der Gesamtbevölkerung (20 %) ebenfalls stärker vertreten.
• Im BMFSFJ nehmen Frauen eine Mehrheit von 64,2 % der Positionen auf Leitungsebene ein. Allerdings zeigt sich ein negativer Effekt von Fürsorgeverantwortung für Kinder: Während 75 % der männlichen Führungskräfte auch Eltern sind, trifft dies lediglich auf 58 % ihrer weiblichen Pendants zu.
• 16,2 Prozent der Beschäftigten gaben an, in den letzten fünf Jahren Diskriminierungserfahrungen im BMFSFJ gemacht zu haben. Dabei sind Diskriminierungserfahrungen ungleich verteilt: Laut eigenen Angaben sind vor allem Beschäftigte mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen, queere Beschäftigte, Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte oder Migrationshintergrund, rassismusvulnerable, weibliche sowie nichtchristliche Beschäftigte und Beschäftigte in Elternschaft betroffen.
• Potenzielle Bewerber*innen mit nichtchristlicher Religionszugehörigkeit, mit Fürsorgeverantwortung und jene, die von Rassismus betroffen sein können, nehmen die Bundesverwaltung als attraktiven Arbeitgeber wahr. Allerdings glauben 38 % aller Befragten fälschlicherweise, dass die deutsche Staatsangehörigkeit Voraussetzung für eine Tätigkeit in der Bundesverwaltung ist. Unter Personen ohne deutschen Pass gehen sogar mehr als 50 % irrtümlicherweise davon aus.
Margit Gottstein, Staatssekretärin im BMFSFJ:
„Wir stehen für Vielfalt und Teilhabe. Diese Themen wollen wir auch im eigenen Haus zusammenbringen und in der Personalentwicklung mit Leben füllen: Gesellschaftliche Veränderungen gehen uns alle an – das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will und muss sich an seinen eigenen Ansprüchen messen lassen.“
Noa K. Ha, wissenschaftliche Geschäftsführerin des DeZIM-Instituts:
„Für mehr Diversität in der Verwaltung braucht es zuverlässige Daten, in die wissenschaftliche und gesellschaftliche Expertise zu Diversität und Diskriminierung einfließen muss. Dies haben wir mit der Studie vorgelegt und nun hat das Ministerium eine gute Grundlage, um diesen Weg in der Verwaltung zu gestalten.“
Sabrina Zajak, DeZIM-Projektleitung „Diversität in der Bundesverwaltung“:
„Die Studie zeigt: Es ist zentral, Vielfalt und Antidiskriminierung in einer Diversitätsstudie zu verbinden und damit diskriminierungs- und rassismusvulnerable Gruppen zu berücksichtigen.“
ZUR STUDIE
Neben den Dimensionen, die unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz fallen (Geschlecht, Behinderung, „ethnische“ Herkunft, sexuelle Identität, Alter, Religion und Weltanschauung), wurden erstmals auch soziale Herkunft, Fürsorgeverantwortung und ost- beziehungsweise westdeutsche Herkunft erhoben. Das Forschungsvorhaben lief im Zeitraum von 2021 bis 2023, das DeZIM kooperierte dazu mit den Organisationen Citizens for Europe und zedela.
Die ausführlichen Ergebnisse finden Sie hier: https://www.dezim-institut.de/aktuelles/diversitaet-und-vielfalt-publikationen-und-projekte-des-dezim/
Interviewanfragen richten Sie bitte an presse@dezim-institut.de oder Tel: +49 30 200754-130.
ÜBER DAS DEZIM-INSTITUT
Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) forscht zu Integration und Migration, zu Konsens und Konflikten, zu gesellschaftlicher Teilhabe und zu Rassismus. Es besteht aus dem DeZIM-Institut und der DeZIM-Forschungsgemeinschaft. Das DeZIM-Institut hat seinen Sitz in Berlin-Mitte. In der DeZIM-Forschungsgemeinschaft verbindet sich das DeZIM-Institut mit sieben anderen Einrichtungen, die in Deutschland zu Migration und Integration forschen. Das DeZIM wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Sabrina Zajak
Leiterin der Abteilung Konsens & Konflikt
Projektleiterin "Diversität in der Bundesverwaltung (DiBU)"
zajak@dezim-institut.de
Originalpublikation:
Projektgruppe "DiBu" (2024): Diversität in der Bundesverwaltung am Beispiel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. DeZIM Project Report 11, Berlin: Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)