Für viele Personen im Grundsicherungsbezug ist das Smartphone der einzige Internetzugang
Zwischen der Gesamtbevölkerung und den Beziehenden von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht eine digitale Kluft: 7 Prozent der Leistungsbeziehenden verfügen über keinen Zugang zum Internet, während das nur für 1 Prozent der Gesamtbevölkerung der Fall ist. Vor allem älteren und gering gebildeten Leistungsbeziehenden fehlt häufig ein Internetzugang. Für viele Leistungsbeziehende stellt das Smartphone zudem die einzige Zugangsmöglichkeit zum Internet dar. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Während nur 6 Prozent der Personen ohne Leistungsbezug in 2022 ausschließlich über mobile Endgeräte und nicht über Geräte wie PCs oder Laptops verfügten, war dies bei 26 Prozent der Leistungsbeziehenden der Fall.
Die Informationssuche im Internet ist unter Leistungsbeziehenden dennoch weit verbreitet: 88 Prozent der Leistungsbeziehenden mit Internetzugang nutzen dieses zur Informationsbeschaffung. Wenn sie über einen Zugang zum Internet verfügen, nutzen sie das Internet mit 61 Prozent zudem genauso häufig zu Weiterbildungszwecken wie die Gesamtbevölkerung mit Internetzugang.
„Maßgeschneiderte digitale Dienstleistungen der Jobcenter müssen auch zur digitalen Ausstattung der Kundinnen und Kunden passen“, erklärt IAB-Forscher Sebastian Bähr. „So müssen digitale Dienstleistungen, die sich an diese Zielgruppe richten, so ausgestaltet sein, dass sie auch auf Smartphones mit kleinen Bildschirmen und kleiner Tastatur funktionieren. Zugleich werden Offlineangebote zumindest in näherer Zukunft gerade für ältere Leistungsbeziehende und Personen mit Bildungsdefiziten unverzichtbar bleiben“. Die Studie beruht auf Daten der 16. Welle (2022) des Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS), einer jährlichen Panelbefragung der Wohnbevölkerung in Deutschland ab 15 Jahren. Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/bei-der-it-ausstattung-und-internetnutzung-sind-personen-mit-sgb-ii-leistungsbezug-gegenueber-der-gesamtbevoelkerung-vielfach-im-rueckstand/.