Neues Berufsakademiegesetz im Kabinett vorgelegt
Mecklenburg-Vorpommern gibt sich ein eigenes Berufsakademiegesetz. Es eröffnet für die Bildungslandschaft im Land neue Möglichkeiten, akademische und praktische Ausbildung zu verbinden. Am Dienstag (18. Juni) wurde der Gesetzentwurf aus dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten durch das Kabinett beschlossen.
Das Land gibt sich ein eigenes Berufsakademiegesetz. Es eröffnet für die Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern neue Möglichkeiten, akademische und praktische Ausbildung zu verbinden.
Am Dienstag (18. Juni) wurde der Gesetzentwurf aus dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten durch das Kabinett beschlossen.
Berufsakademien sind Bildungseinrichtungen, die zugleich eine praxis- und eine wissenschaftsbezogene Ausbildung in dualen Studiengängen anbieten. Am Ende der Ausbildung steht ein Bachelor-Abschluss.
Dafür werden Ausbildungsvereinbarungen mit entsprechenden Betrieben geschlossen, in denen der praktische Teil stattfindet. Außerdem regelt das Gesetz weitere Voraussetzungen und Qualitätsstandards für die staatliche Zulassung und schützt damit auch den Begriff „Berufsakademie“ in Mecklenburg-Vorpommern. Der Entwurf entspricht den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz.
Dazu zählt eine Mindestquote von 40 Prozent hauptamtlicher Lehrkräfte, nach denselben Standards, die auch für Hochschulprofessuren gelten (§58 Landeshochschulgesetz). Zu den weiteren Voraussetzungen gehören ein vorliegendes Konzept zur Qualitätssicherung, was die personelle, sachliche und räumliche Ausstattung betrifft sowie ein Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel.
„Mit unserem Berufsakademiegesetz Mecklenburg-Vorpommern schaffen wir den rechtlichen Rahmen für neue Ausbildungsmöglichkeiten, die akademischen und praktischen Teil verbinden. Das ist ein wichtiger Schritt. Die Erfolge des Modells und die steigenden Studierendenzahlen in anderen Bundesländern zeigen uns, dass eine Nachfrage nach dieser Art von Ausbildungsangeboten besteht.“, so Wissenschaftsministerin Bettina Martin:
„Wir schaffen einheitliche Standards und Zulassungskriterien für Berufsakademien in unserem Bundesland. Damit haben solche Einrichtungen zukünftig auch das Qualitätssiegel, dass sie staatlich geprüft sind und staatlicher Aufsicht unterliegen.“
Nicht geplant ist eine direkte finanzielle Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern an nichtstaatlichen Berufsakademien: „Unsere staatlichen Hochschulen haben natürlich weiterhin die höchste Priorität für uns. Wir brauchen aber auch einen rechtlichen Handlungsrahmen für den ‚tertiären‘ Sektor abseits der Hochschulen, um dort Verlässlichkeit für Träger und Studierende für eine geordnete Bildungslandschaft zu schaffen.“, so Martin weiter: „Ich hoffe, dass dieses neue Gesetz dazu beiträgt, neue und zusätzliche Bildungsangebote in Mecklenburg-Vorpommern entstehen zu lassen. Und dass so weniger Jugendliche in Nachbarländer abwandern, wo es bereits solche Akademien gibt. Denn Fachkräftemangel betrifft alle Bereiche der Wirtschaft und zusätzliche Bildungsmöglichkeiten hier bei uns sind ein sicherer Weg, diesem entgegenzuwirken.“
Aktuell gibt es in Mecklenburg-Vorpommern noch keine Bildungseinrichtungen, die unter das neue Gesetz fallen werden, weil für diese bislang keine einheitliche Rechtsgrundlage bestand. Das neue Berufsakademiegesetz und gibt potentiellen Gründern einen klaren Fahrplan, welche Voraussetzungen sie für eine Zulassung als Berufsakademie erfüllen müssen.
Die Gesetzesvorlage soll in 1. Lesung in der Sitzung des Landtags nach der Sommerpause behandelt werden.
Das Inkrafttreten ist für das 1. Quartal 2025 geplant.