Professor Banas begrüßt neuen Vorstoß zur Widerspruchsregelung pro Organspende
Bundesweit sind rund 8.400 Menschen aktiv für eine lebensrettende Organspende gelistet, der wahre Bedarf an Transplantationen ist noch ein Vielfaches höher. Allerdings gibt es nach wie vor zu wenig postmortale Organspenden. Nun wollen Bundestagsabgeordnete die Widerspruchsregelung wieder in den Bundestag zur Debatte bringen. Professor Dr. Bernhard Banas, Leiter des Universitären Transplantationszentrums Regensburg am Universitätsklinikum Regensburg (UKR), begrüßt den erneuten Vorstoß.
Grundsätzlich soll jeder Mensch als potenzieller Organspender in Frage kommen, es sei denn, er widerspricht dem zu Lebzeiten explizit. So ein kurzer Umriss der Widerspruchsregelung, deren Einführung im Jahr 2020 im Bundestag gescheitert war. „Wir sind dankbar für jedes Organ, das einem schwerstkranken Menschen zur Verfügung steht. Leider können wir trotz allen Anstrengungen und vielen Aufklärungsaktionen in den letzten Jahren den Bedarf bei Weitem nicht abdecken. Sollte sich auch Deutschland für eine Widerspruchsregelung aussprechen, würde ich mir eine deutliche Verbesserung in der Behandlung schwerkranker Menschen, die nur mit einem Spenderorgan überleben können, erwarten“, sagt Professor Dr. Bernhard Banas, Leiter des Universitären Transplantationszentrums Regensburg am UKR.
Derzeit ist eine Organentnahme nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verstorbenen möglich (Organspendeausweis, Patientenverfügung, Organspenderegister etc.). Liegt diese nicht vor, obliegt die Entscheidung den Angehörigen – und dies in einer besonders belastenden Zeit des Verlustes und des Abschiednehmens.
In Verbindung mit der Einführung der sogenannten Entscheidungslösung 2020 wurden vielfältige Informations- und Aufklärungskampagnen durchgeführt. So kontaktierten zum Beispiel die Krankenkassen ihre Mitglieder zum Thema Organspende. Auch das vor wenigen Monaten eingerichtete Organspenderegister soll helfen, dass Menschen ihren Willen in gesunden Tagen festschreiben und Ärzte im Bedarfsfall diesen abfragen können. „Wir sehen seit 2020 leider keinen signifikanten Anstieg der Spendenbereitschaft. Den derzeit 8.400 aktiv auf eine Organspende Wartenden stehen nicht einmal 1.000 Spender pro Jahr gegenüber. Deshalb muss die Politik handeln und dem Beispiel anderer europäischer Länder folgen und die Widerspruchsregelung auch in Deutschland etablieren. Unsere Nachbarn transplantieren zumeist mehr als doppelt so viele Organe wie wir in Deutschland – und retten damit entsprechend mehr Menschenleben“, gibt Professor Banas zu bedenken. „Und was jedem klar sein sollte: Wir transplantieren bereits heute regelmäßig Spenderorgane aus dem Ausland, die im Rahmen einer Widerspruchsregelung entnommen wurden, denn alle anderen sieben Länder im Eurotransplant-Verbund haben diese bereits eingeführt“.