Bundesforschungsministerium veröffentlicht neue Förderrichtlinie: Anwendungen in der zivilen Sicherheit
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 24. Juni 2024 mit „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ die erste Förderrichtlinie innerhalb des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit – gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ veröffentlicht. Die Förderrichtlinie hat zwei jährliche Stichtage zur Einreichung von Projektskizzen: Jeweils der 15. März und der 15. September. Erstmaliger Einreichungsstichtag ist der 15. September 2024, letzter Einreichungsstichtag ist der 15. September 2029.
Mit dieser Förderrichtlinie werden wesentliche Punkte aus den vorangegangenen Förderrichtlinien „Anwender - Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ und „KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ zusammengeführt. So finden sich mit dem „Modul Anwender“ und dem „Modul Unternehmen“ zwei Fördermodule, welche jeweils spezifisch auf die Bedarfe von Anwendern und Unternehmen ausgerichtet sind.
Gemeinsam haben beide Module die Fokussierung auf konkrete Lösungen und Anwendungen, die den Akteuren der zivilen Sicherheit und darüber hinaus der breiten Öffentlichkeit zugutekommen sollen. Im Zentrum steht dabei der Anspruch, sich bestmöglich auf Krisen und Katastrophen vorzubereiten, diese im Idealfall zu verhindern oder etwaige Folgen zu reduzieren. Hierzu bedarf es einer verstärkten Beteiligung von Anwendern, Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE).
Förderziel
Ziel von „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ ist es, neuartige und praxistaugliche Sicherheitslösungen zu fördern, die innerhalb eines zivilen Sicherheitsszenarios aktuelle Fähigkeitslücken der Anwender schließen oder deren Bedarfen in anderer Weise entsprechen.
Zudem sollen nachhaltige Forschungskooperationen zwischen Anwendern, Wirtschaft und Wissenschaft initiiert und ausgebaut werden, um den wirksamen Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis zu stärken.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden anwender- oder unternehmensgeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, deren FuE-Arbeiten an konkreten aktuellen Bedarfen der Anwender orientiert sind und ohne Förderung nicht durchgeführt werden können. Die Vorhaben müssen dazu beitragen, die zivile Sicherheit zu stärken und einen inhaltlichen Bezug zu einem oder mehreren der Handlungsfelder des Sicherheitsforschungsprogramms aufweisen:
- Bevölkerungsschutz stärken
- Hybride Bedrohungen besser bewältigen
- Sichere Versorgung unterstützen
- Resilienz der Bevölkerung steigern
- Sicheres Leben ermöglichen
Innerhalb dieses Rahmens ist ein weites Spektrum von Aktivitäten förderfähig – von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche. Sofern für die spätere Umsetzung in die Anwendungspraxis zielführend, sollen auch rechtliche Fragestellungen (z. B. Datenschutz, Haftungsfragen) sowie ethische, kulturelle und soziale Aspekte in die Arbeiten einbezogen werden.
Antragsberechtigt sind Anwender sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen. Einzelvorhaben sind nicht zuwendungsfähig.
Im begründeten Ausnahmefall können ausländische Partner aus europäischen und außereuropäischen Ländern in Verbundprojekte einbezogen werden, wenn dies zur Einbindung besonderer Kompetenzen oder in anderer Weise zur Erreichung der Förderziele notwendig ist.
„Modul Anwender“ und „Modul Unternehmen“
Im „Modul Anwender“ muss die Koordination des Vorhabens, das sich in der Regel aus drei antragstellenden Partnern zusammensetzt, von einem Anwender (also beispielsweise Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Hilfsorganisationen, Betreiber Kritischer Infrastrukturen oder Gebietskörperschaften wie Kommunen) übernommen werden, der im Anschluss eines erfolgreichen Projektes die erarbeitete Lösung in seiner Praxis unmittelbar selbst einsetzt/umsetzt. Da im „Modul Anwender“ dringliche Probleme mit Auswirkungen auf die zivile Sicherheit im Fokus stehen, beträgt die Laufzeit der Vorhaben zwei Jahre, um zeitnah auf aktuelle Bedarfe reagieren zu können.
Im „Modul Unternehmen“ muss die Koordination des Vorhabens, das sich in der Regel aus zwei bis fünf antragstellenden Partnern mit sich ergänzenden Kompetenzen entlang der Wertschöpfungskette zusammensetzt, durch ein Unternehmen übernommen werden. Die Laufzeit der Vorhaben beträgt hier in der Regel drei Jahre, kürzere Laufzeiten sind jedoch möglich.
Bilaterale Projekte mit Österreich
Die Förderrichtlinie ist für bilaterale Projekte mit Partnern aus Österreich geöffnet. Im Fall einer Kooperation mit österreichischen Partnern ist das österreichische Sicherheitsforschungsprogramm KIRAS ebenso zu berücksichtigen. Die Einreichung von Skizzen im Rahmen der deutsch-österreichischen Kooperation ist nur einmal jährlich zum 15. März möglich.
Weitere Informationen
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die eingereichten Skizzen stehen untereinander im Wettbewerb. Zur Erstellung von Projektskizzen (erste Stufe) und förmlichen Förderanträgen (zweite Stufe) ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen.
Vor Einreichung einer Projektskizze wird geraten, sich an die Ansprechpartner bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum zu wenden.
VDI Technologiezentrum
Als Innovationsagentur und als ein führender Projektträger in Deutschland widmet sich das VDI Technologiezentrum den Themen und Technologien der Zukunft mit dem Ziel, die Zukunftskompetenzen von Deutschland und Europa zu stärken. Im Auftrag von Bundes- und Landesministerien, der Europäischen Kommission sowie Stiftungen und weiteren Auftraggebern setzt das VDI TZ Forschungs- und Innovationsförderprogramme um und bietet innovationsbegleitende Maßnahmen an. Im Fokus stehen Themen wie Nachhaltigkeit und Klima, Digitalisierung, Schlüsseltechnologien, Gesundheit, Innovation und Bildung, Sicherheit sowie Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft. Das VDI TZ ist Teil der VDI-Gruppe.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Modul Anwender:
Dr.-Ing. Frank Sicking
Projektträger Sicherheitsforschung
Tel.: +49 211 6214 – 587
E-Mail: sicking@vdi.de
Modul Unternehmen:
Dr. Lars Winking
Projektträger Sicherheitsforschung
Tel.: +49 211 6214 – 323
E-Mail: winking@vdi.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/06/2024-06-24-Bekanntmachung-zivile-Sicherheit.html Förderrichtlinie auf bmbf.de
http://www.sifo.de Das Informationsportal für zivile Sicherheitsforschung in Deutschland