Schriftliche Rüge und zwei Jahre Ausschluss von Antragsberechtigung wegen Plagiats
Hauptausschuss beschließt Maßnahmen gegen Wissenschaftler
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten: Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland beschloss jetzt gegen einen Wissenschaftler den Ausspruch einer schriftlichen Rüge sowie einen zweijährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG.
Dem Wissenschaftler war vorgeworfen worden, für einen im Rahmen eines internationalen Kooperationsprogramms der DFG gestellten Förderantrag umfangreiche Passagen aus zwei Fachartikeln und einer Internetquelle nahezu wörtlich übernommen zu haben, ohne dies ausreichend kenntlich zu machen. Diese Vorwürfe wurden unabhängig von der Ablehnung des Antrags aus fachlichen Gründen vom DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersucht.
Gegenüber dem Ausschuss räumte der Wissenschaftler die Übernahmen ein, wies die Ausarbeitung der wesentlichen Anteile an dem Antrag aber seinem internationalen Kooperationspartner zu und machte zudem technische und zeitliche Probleme bei der Antragserstellung geltend.
Der Ausschuss sah trotz dieser Einlassungen den Tatbestand des Plagiats verwirklicht und folgte insbesondere der Zuweisung der Verantwortung an den Kooperationspartner nicht. Als Co-Autor des Förderantrags habe der Wissenschaftler sich dessen Inhalte zu eigen gemacht und trage als Antragsteller die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und speziell der Zitationsregeln.
Als geeignete und angemessene Maßnahmen gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF) schlug der Untersuchungsausschuss dem Hauptausschuss den Ausspruch einer schriftlichen Rüge sowie einen zweijährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung vor. Dem folgte der Hauptausschuss nun mit seinem Beschluss.
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