Wissenschaftsrat nimmt Stellung zur Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
Mehr Autonomie für die Berliner Museen
Der Wissenschaftsrat (WR) hat 2020 seine Strukturempfehlungen zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) verabschiedet. Vier Jahre später nimmt er zu dem zwischenzeitlich eingeleiteten Reformprozess Stellung.
2020 empfahl der WR, das große Potenzial der unter dem Stiftungsdach versammelten Einrichtungen und ihrer international herausragenden Sammlungen und Bestände besser auszuschöpfen. Dazu sollten die einzelnen Einrichtungen größere Freiräume für ihre Arbeit sowie die Budget- und Personalverantwortung erhalten. Der WR empfahl daher neben erheblichen zusätzlichen finanziellen Mitteln die Auflösung der Dachstruktur der SPK und die organisatorische Verselbständigung der Einrichtungen, die ihr eigenständiges und zielgruppengerechtes Profil pflegen sollten.
Der Wissenschaftsrat nimmt nun zur Kenntnis, dass von einer Verselbständigung der Einrichtungen abgesehen wurde und stattdessen die Strukturen innerhalb des Stiftungsverbunds reformiert werden sollen. „Von dieser Entscheidung unberührt bleiben die Ziele einer Reform. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass der größte Wert der SPK in den einzelnen Einrichtungen liegt. Diese und ihre unterschiedlichen Profile müssen gestärkt werden“, betont der Vorsitzende des WR Wolfgang Wick.
Der WR unterstützt deshalb, dass die Stiftungsratsbeschlüsse der vergangenen Jahre das Ziel hervorheben, die Autonomie der Einrichtungen vor allem in Personal- und Budgetfragen zu stärken und Hierarchieebenen konsequent auf den Prüfstand zu stellen. Er würdigt, dass erste Reformschritte eingeleitet wurden und die SPK diese große Herausforderung für alle Beschäftigten bei laufendem Betrieb annimmt.
Der Anspruch der Einrichtungen und ihrer Zuwendungsgeber muss es nach Meinung des WR sein, der gesamtstaatlichen und internationalen Bedeutung der Bestände zu genügen und die Sammlungen für die nationale wie internationale Öffentlichkeit zu erhalten, zugänglich zu machen und forschend zu erschließen. Auch wenn es gelingt, den Einrichtungen – insbesondere den Staatlichen Museen – durch die Reform eine größere Autonomie zu verschaffen, müssen diese strategischen Handlungsspielräume nach Ansicht des Wissenschaftsrats auch finanziell unterlegt sein. Daher sollte es ein vordringliches Ziel der beteiligten Akteure sein, die künftige Finanzierung der SPK zwischen Bund und Ländern unter der Maßgabe einer nachhaltigen und angemessenen Ausstattung zu regeln.
Die 1957 per Gesetz gegründete Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ist eine bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Unter dem Dach der SPK sind fünf Einrichtungen vereint: die Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) mit fünfzehn Museumssammlungen und vier Instituten, die Staatsbibliothek zu Berlin (SBB), das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK), das Ibero-Amerikanische Institut (IAI) sowie das Staatliche Institut für Musikforschung (SIM). An der Spitze der SPK steht die Präsidentin bzw. der Präsident, der bzw. dem die Hauptverwaltung unterstellt ist. Sitz der SPK und aller ihrer Einrichtungen ist Berlin. Nach dem gültigen Finanzierungsabkommen von 1996 wird die SPK von Bund und Ländern gemeinschaftlich finanziert.
Originalpublikation:
www.wissenschaftsrat.de/download/2024/pm_2324.html
Weitere Informationen:
https://doi.org/10.57674/th2q-7993 - Zur Stellungnahme