Medien im Wandel – Analyse zu 30 Jahren Berichterstattung über Rassismus
Medien berichten häufiger über Rassismus – aber wie und welche Lücken gibt es nach wie vor? Das untersucht der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) mit einem neuen Fokusbericht. Dazu wurde die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der taz der letzten drei Jahrzehnte analysiert. Klar ist: Oft geht es um einzelne aufsehenerregende Fälle, deutlich seltener wird struktureller Rassismus zum Thema gemacht. Das zeigt auch das Online-Dashboard, das die Befunde auf der Basis von 42.000 Artikeln leicht zugänglich macht. Neben der Medienanalyse enthält der Bericht Erkenntnisse zum Umgang mit Rassismus im Recht und in der Beratung.
In den vergangenen drei Jahrzehnten haben deutsche Redaktionen Rassismus zunehmend thematisiert. Doch noch immer wird die Problematik häufig als ein gesellschaftliches Randphänomen dargestellt. Viele Artikel und Debatten drehen sich um schlagzeilenträchtige Ereignisse, wie jüngst auf Sylt oder in Grevesmühlen, während alltägliche Formen von Rassismus vergleichsweise weniger sichtbar sind.
Wie hat sich die Berichterstattung über Rassismus verändert? Welche Leerstellen bleiben und wie könnten Journalist*innen umfassend auf das Thema eingehen? Mit dem neuen Fokusbericht „Zwischen Anerkennung und Abwehr: (De-)Thematisierungen von Rassismus in Medien, Recht und Beratung“ liefert der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) Antworten auf diese und weitere Fragen. Dazu werden verschiedene Forschungszugänge und Methoden angewandt.
Für die Medienanalyse wurde die Rassismus-Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der taz von 1990 bis 2021 betrachtet. Die Ergebnisse werden nicht nur im Bericht, sondern auch detailliert in einem Online-Dashboard veröffentlicht. Es macht die Befunde, die auf etwas mehr als 42.000 Artikeln basieren, leicht zugänglich, verständlich und individuell recherchierbar.
Neben den Medien wird auch der Umgang mit Rassismus im Rechtsbereich und in Beratungsstrukturen untersucht. Hierfür wurden unter anderem gerichtliche Entscheidungen verschiedener Instanzen und Gerichtsbarkeiten ausgewertet sowie 15 semistrukturierte Interviews zu den Bedarfen und Herausforderungen im Beratungsfeld geführt. Für beide Bereiche zeichnet sich eine ähnliche Tendenz wie für die Medienlandschaft ab: Rassismus wird mehr und mehr anerkannt. Kritisch in den Blick zu nehmen ist dagegen ein eingeschränktes Rassismusverständnis in der Rechtssprechung und die finanzielle Unsicherheit in der beratenden Arbeit.
Mehr Informationen zum Fokusbericht: https://www.rassismusmonitor.de/publikationen/zwischen-anerkennung-und-abwehr-de-thematisierungen-von-rassismus-in-den-medien-recht-und-beratung/
Zum Online-Dashboard: https://dex.fdz.dezim-institut.de/nadira/
Zentrale Ergebnisse
Medien:
• Rassismus wird zunehmend thematisiert und explizit benannt – wobei sich die Berichterstattung oft auf einzelne aufsehenerregende Fälle konzentriert.
Recht:
• Dem deutschen Rechtssystem liegt eine eingeschränkte Definition von Rassismus zugrunde, die das Spektrum von rassistischer Gewalt, Anfeindungen oder Diskriminierung nicht ausreichend berücksichtigt.
Beratung:
•Die starke Abhängigkeit von Fördergeldern zieht fehlende Nachhaltigkeit und schwierige Arbeitsbedingungen nach sich.
Dr. Sünje Paasch-Colberg, Co-Autorin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am NaDiRa: „Unsere Ergebnisse zeigen, dass eine Sensibilisierung der Redaktionen für strukturellen und alltäglichen Rassismus immer wichtiger wird. Die Medien haben hier eine besondere Verantwortung, auch diese Dimensionen von Rassismus widerzuspiegeln, damit sich auf gesamtgesellschaftlicher Ebene etwas ändern kann.“
Prof. Dr. Frank Kalter, Direktor und Leiter des DeZIM-Instituts: „Die multimethodische Studie zeigt, dass Rassismus verschiedene Lebensbereiche durchdringt. Es hat sich gezeigt, dass das deutsche Recht im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung noch ausbaufähig ist und als Unterstützung für die Betroffenen gestärkt werden sollte.“
Mit freundlichen Grüßen
Das NaDiRa-Team
Pressekontakt
Angie Pohlers
Pressereferentin
Mail: presse@dezim-institut.de
Tel.: 030-200754-130
Über den Rassismusmonitor (NaDiRa)
Im Juli 2020 hat der Deutsche Bundestag erstmals Mittel bereitgestellt, um am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) einen Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor aufzubauen. Eine Serie von migrationsfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Morden in Deutschland führte im März 2020 zur Einrichtung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus durch die damalige Bundesregierung. In seinem Maßnahmenkatalog bekräftigte der Kabinettsausschuss die dauerhafte Förderung eines Rassismus- und Antidiskriminierungsmonitors am DeZIM-Institut. Die Zuständigkeit für diese Maßnahme liegt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Auch die aktuelle Bundesregierung hat die Verstetigung des Rassismusmonitors in ihrem Koalitionsvertrag bekräftigt.
Über das DeZIM-Institut
Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) forscht zu Integration und Migration, zu Konsens und Konflikten, zu gesellschaftlicher Teilhabe und zu Rassismus. Es besteht aus dem DeZIM-Institut und der DeZIM-Forschungsgemeinschaft. Das DeZIM-Institut hat seinen Sitz in Berlin-Mitte. In der DeZIM-Forschungsgemeinschaft verbindet sich das DeZIM-Institut mit sieben anderen Einrichtungen, die in Deutschland zu Migration und Integration forschen. Das DeZIM wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Dr. Sünje Paasch-Colberg
paasch-colberg@dezim-institut.de
Weitere Informationen:
http://rassismusmonitor.de - Hier finden Sie weitere Informationen zum Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) und einen Downloadlink zum neuen Fokusbericht.