DGAI an Erstellung beteiligt: Neue S3-Leitlinie „Intensivmedizin nach Polytrauma“ veröffentlicht
Die Versorgung von Polytraumapatientinnen und -patienten stellt medizinische Teams auch nach der Akutversorgung noch lange Zeit vor große Herausforderungen. Trotzdem sind die intensivmedizinischen Aspekte des Polytraumas in der klinischen Forschung bisher nur begrenzt berücksichtigt. 25 Fachgesellschaften, darunter auch die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), haben die Problemstellungen und Strategien in der Behandlung von Polytraumapatientinnen und -patienten zusammengetragen und aus der vorliegenden Evidenz Handlungsempfehlungen formuliert. Das Ergebnis ist die jetzt von der AWMF veröffentlichte S3-Leitlinie „Intensivmedizin nach Polytrauma“.
Die neue Leitlinie wurde unter Federführung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) erstellt. Als Koordinatoren fungierten Prof. Dr. Gernot Marx, kommender Präsident der DGAI sowie Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care an der Uniklinik RWTH Aachen, und Prof. Dr. Frank Hildebrand, Direktor der Klinik für Orthopädie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, ebenfalls an der Uniklinik RWTH Aachen. „Es brauchte dringend standardisierte Handlungsempfehlungen für die sich an die Akutversorgung anschließende intensivmedizinische Behandlung von Polytraumapatienten“, ordnet Marx die Bedeutung der Leitlinie ein. Frank Hildebrand ergänzt: „Jetzt können wir erstmals validierte Behandlungsempfehlungen aussprechen, die eben nicht vor der Tür der Intensivstation enden.“ Insbesondere die Versorgung von Schwerstverletzten nach Unfällen, aber mittlerweile auch von Kriegsopfern aus der Ukraine, stelle die medizinischen Teams vor immer neue Fragestellungen. Besonders wichtig sei deshalb vor allem die stetige Absprache im großen Behandlungsteam.
Besondere Bedeutung der Telemedizin einbezogen
Aufgrund der Komplexität der Behandlung von Polytraumaptientinnen und -patienten ist auch der Telemedizin in der neuen Leitlinie ein eigener Abschnitt gewidmet. Denn: Nicht jede Klinik ist ein Maximalversorger. „Entsprechend sollte telemedizinische Expertise unbedingt abgefragt werden“, betont Prof. Gernot Marx und fügt mit Blick auf die Intensivzentren, die derzeit deutschlandweit im Aufbau sind, hinzu: „Telemedizin wurde im Bereich der Intensivmedizin wissenschaftlich umfassend untersucht und wird sich in Zukunft als wertvolle Hilfestellung insbesondere auch für Traumapatienten erweisen.“
Um die komplexe Versorgung von Polytraumapatientinnen und -patienten umfassend abzubilden, waren an der S3-Leitlinie mehr als 50 Autoren aus 25 Fachgesellschaften beteiligt, unter anderem PD Dr. Thomas Breuer, Oberarzt in der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care an der Uniklinik RWTH Aachen, als Vertreter der DGAI. „Für die neue Leitlinie haben wir so viele Expertinnen und Experten zahlreicher Fachgebiete an einen Tisch geholt, dass wir für die Versorgung am Intensivbett einen soliden Leitfaden herausgeben konnten“, fassen Hildebrand und Marx zusammen. Jetzt gelte es, diese Empfehlungen im Klinikalltag umzusetzen.
Kontaktdaten:
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI)
Neuwieder Str. 9, 90411 Nürnberg
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0911 93378-33
www.dgai.de
Weitere Informationen:
http://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/040-014 Die Leitlinie finden Sie unter diesem Link oder unter der Registernummer 040-014 bei der AWMF.