Ländergemeinschaft fördert 36 Modellprojekte zum Originalerhalt schriftlichen Kulturguts
Im Jahr 2024 stellt die Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien rund 290.000 Euro für den Originalerhalt von schriftlichem Kulturgut in Museen, Archiven und Bibliotheken bereit. Insgesamt 36 Projekte werden im Rahmen der Modellprojektförderung der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) finanziert.
Dazu Prof. Dr. Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder: „Ich freue mich, dass die Kulturstiftung der Länder im Rahmen der KEK-Modellprojektförderung beispielhafte Verfahren zur Sicherung und Bewahrung von regional wie national bedeutsamem Kulturgut unterstützt, die auch für andere Einrichtungen Vorbildcharakter haben. Auf diese Weise leisten wir einen Beitrag dazu, dass auch künftigen Generationen diese einzigartigen historischen Zeugnisse als Originalquellen zur Verfügung stehen.“
Ein Beispiel aus den diesjährigen KEK-Modellprojekten:
Das Thüringer Landesmuseum Heidecksburg sichert seinen einzigartigen Bestand botanischer Handschriften. Auf den rund 30.000 Papierbögen sind gepresste Pflanzen wie Moose, Farne oder Blütenpflanzen aufgebracht und mit schriftlichen Funddaten, Gedichten und Zeichnungen versehen. Die Sammlung enthält Belege für das frühe Vorkommen zahlreicher Arten in Thüringen, was sie zu einer wichtigen Quelle für die Forschung zur regionalen Botanik macht. Die älteste Pflanze ist auf das Jahr 1661 datiert. Im Rahmen eines KEK-Modellprojekts werden besonders stark beschädigte Papierbögen gereinigt und verpackt. Durch die Restaurierung wird auch die Voraussetzung für eine spätere Digitalisierung geschaffen.
Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) wurde im August 2011 gegründet und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder gefördert. Seitdem werden über die KEK bundesweit Projekte im Bereich Originalerhalt unterstützt. Zudem fördert die KEK aktiv die spartenübergreifende Zusammenarbeit von Archiven und Bibliotheken sowie den Aufbau von Infrastrukturen im Bereich Überlieferungssicherung und Notfallvorsorge. Insgesamt wurden in der KEK-Modellprojektförderung bisher 477 Projekte unterstützt und hierfür von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder insgesamt rund 5,5 Millionen Euro bereitgestellt.
Die Kulturstiftung der Länder entwickelt, fördert und begleitet im Auftrag der 16 deutschen Länder Initiativen und Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur, die für ganz Deutschland bedeutsam sind und im Verbund mehrerer Partner umgesetzt werden. Die Kulturstiftung der Länder stellt die gesellschaftliche Bedeutung von Kultur in den Vordergrund. Dabei versteht sie unter Kultur die Gesamtheit der kulturellen Ausdrucksformen – materiell und immateriell –, die Menschen in der Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt hervorbringen, um Ideen und Werte auszudrücken und ihren Platz in dieser Welt zu bestimmen. Die Kulturstiftung der Länder will die kulturelle Teilhabe möglichst vieler Menschen erhöhen. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählen die Erwerbung, der Erhalt, die Dokumentation und die Präsentation und Vermittlung von Kulturgut. Sie wollen mehr erfahren? Besuchen Sie uns auf www.kulturstiftung.de und in den sozialen Medien X (vormals Twitter) @LaenderKultur, Bluesky @laenderkultur.bsky.social, Facebook „Kulturstiftung der Länder“, Instagram @kulturstiftungderlaender, Linkedin und YouTube „Kulturstiftung der Länder“. Die Podcasts der Kulturstiftung der Länder finden Sie auf Spotify und iTunes.
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